Rabattverbot kippte Phagro-Modell APOTHEKE ADHOC, 18.06.2009 13:56 Uhr
In den Verhandlungen zur AMG-Novelle scheiterte das Honorarmodell der Pharmagroßhändler möglicherweise an einem geplanten Rabattverbot für die Apotheken: Kurz vor den abschließenden Verhandlungen tauchten nach Informationen von APOTHEKE ADHOC am vergangenen Freitag aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Formulierungshilfen für zwei Änderungsanträge auf, mit denen Einkaufsvorteile innerhalb der Lieferkette auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollten.
Das erste Papier sah eine Deckelung der Rabatte für Großhandel und Apotheken vor: Jede „nach Art oder Höhe“ von der Arzneimittelpreisverordnung „abweichende Vergütung von Leistungen der Apotheken oder des Großhandels ist unzulässig, soweit durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist“, heißt es. Laut Begründung sollten auch Pauschalen für Einzelleistungen oder eine abweichende Berechnung der Gesamtvergütung ausgeschlossen werden.
Die Deckelung der Großhandelsrabatte für die Apotheken stand von Anfang an auf dem Plan: In ihrem Vorschlag hatten sich die Großhändler dafür ausgesprochen, dass der „Logistikfestzuschlag in Höhe von 0,93 € pro Packung“ nicht rabattiert werden darf. Nur aus der prozentualen Marge von ursprünglich 3 Prozent hätten die Großhändler ihrem eigenen Modell zufolge Einkaufsvorteile an die Apotheken weitergeben können.
Im Gesetzesentwurf war diese Einschränkung bislang nicht enthalten, hätte aber aus der Definition „Fixbetrag plus prozentualer Logistikzuschlag“ zumindest herausgelesen werden können. Da dem Vernehmen nach zuletzt nur noch ein Aufschlag von 1,5 Prozent im Raum stand, könnte die explizite Zementierung im Änderungsantrag die Stimmung zum Kippen gebracht haben.
Der zweite Änderungsantrag sah vor, dass Apotheken den Großhandelszuschlag komplett an die Krankenkassen abführen müssen, wenn sie die Arzneimittel direkt beim Hersteller beziehen. „Die Apotheke ist verpflichtet, den Rabatt auf dem Abrechnungsformular anzugeben“, heißt es in der Formulierungshilfe. Details zur Nachweispflicht sollten im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Deutschem Apothekerverband geregelt werden.
Das war neu und hätte nicht nur den Direktvertrieb für Apotheken und Hersteller endgültig unattraktiv gemacht, sondern de facto je nach Bezugsweg auch zu unterschiedlichen Arzneimittelpreisen geführt. Dem Vernehmen nach liefen daher mehrere Seiten gegen den Änderungsantrag Sturm.
Wer kurz vor Toresschluss diese Ideen aufgetischt hat, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten: Aus Verhandlungskreisen heißt es, das BMG habe ein Paket mit allen aktuellen Änderungsanträgen zusammengestellt und die neuen Forderungen angehängt. Formal stehen die Fraktionen CDU/CSU und SPD als Antragsteller auf dem Papier.
In den Verhandlungen habe das Ministerium darauf bestanden, die Anpassung des Großhandelshonorars nur in Verbindung mit den neuen Anträgen umzusetzen, heißt es weiter. Dies sieht man im BMG anders: Die Vorschläge seien aus den Fraktionen gekommen. Unklar bleibt damit vorerst auch, wer warum bis zuletzt auf den Vorschlägen beharrte - und damit die neue Großhandelsvergütung scheitern ließ.