Quotenregelung für Rabattverträge APOTHEKE ADHOC, 26.06.2008 15:00 Uhr
Der Deutsche Generikaverband schlägt vor, bei der Vergabe von Rabattverträgen künftig die Zahl der Zuschläge pro Unternehmen zu begrenzen. Außerdem sollen die Wirkstoffe nur für bestimmte Regionen ausgeschrieben werden. Auf einem Symposium in Berlin präsentierte der Verband ein Modell, mit dem er die Entwicklung zu einem „engen Generika-Oligopol einiger weniger Generika-Großkonzerne, das die heute üblichen Einsparungen nicht mehr erbringen wird“, verhindern will.
Vergaberechtliche Prinzipien sowie die Hinweise des Landessozialgerichts Baden-Württembergs der letzten AOK-Ausschreibungsrunde seien berücksichtigt worden, hieß es. Schließlich solle die Ausschreibung nicht nur transparent und einfach, sondern auch rechtssicher sein, so der Verbandsvorsitzende Dr. Fritz J. W. Orth.
„Rabattverträge stiften Chaos auf dem Rücken der Patienten, Ärzte sowie Apotheker und zerstören den Generikawettbewerb. Das Experiment Rabattverträge muss deshalb gestoppt werden“, forderte der Hauptgeschäftsführer Dr. Dietmar Buchberger. So lange dies nicht geschähe, müssten wenigstens Mindestanforderungen gelten, um „den Schaden zu begrenzen“. Das gelte sowohl für das Zu-Stande-Kommen, als auch für die Umsetzung. So sei heute nicht nur die Vergabe intransparent, sondern auch die Kriterien für die anschließende Abbildung der Verträge in der Arzt- und Apothekensoftware häufig nicht nachvollziehbar.