Telemedizin

DGIM will Apotheker einbinden

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Berlin -

Zahlreiche telemedizinische Projekte laufen derzeit in Deutschland, bei denen Ärzte ihre Patienten mithilfe moderner Informationstechnologien betreuen und fehlende Expertise übers Internet einholen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sieht darin einen möglichen Weg, Ärztemangel in unterbesetzten Regionen auszugleichen. Das dürfe jedoch nicht zu Lasten der Qualität der Behandlung gehen. Um diese auch aus der Ferne zu gewährleisten, hat die DGIM-Kommission Telemedizin Leitsätze für telemedizinische Angebote veröffentlicht.

Während Ferndiagnosen und digitale Patientenbetreuung im dünn besiedelten Skandinavien, in der Schweiz oder in Großbritannien bereits üblich sind, wird in Deutschland über telemedizinische Methoden noch umstritten. „Viele wichtige Fragen zu den Aspekten Qualitätssicherung und Datenschutz sind in unserem dezentral medizinisch versorgten Land noch nicht ausreichend geklärt“, sagte DGIM-Generalsekretär Professor Dr. Ulrich R. Fölsch. „Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen müssen in diesen Punkten gemeinsame Absprachen treffen, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten.“

In den Leitsätzen der Kommission heißt es, telemedizinische Leistungen müssten vor allem Nutzen für Patienten zeigen. Nutzenkriterien seien die Verringerung von Mortalität und Morbidität, die Verbesserung von Lebens- und Versorgungsqualität, aber auch prozessuale oder wirtschaftliche Optimierung.

Telemedizin verknüpfe die Patienten mit den Akteuren im Gesundheitswesen, vorrangig den Ärzten in Klinik und Praxis. Im Regelfall sollten auch Pflegekräfte, Apotheker, industrielle Anbieter und Kostenträger eingebunden werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung sei die Bereitschaft zur Mitwirkung durch indikationsbezogene Einbindung aller Beteiligten bereits in der Projektphase. Auch müssten sich telemedizinische Angebote stets am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientieren.

Die Leitsätze sollen verlässliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Telemedizin schaffen. „Doch selbst wenn unsere Kriterien erfüllt sind, hängt die Überführung in die Regelversorgung von der Erstattungsfähigkeit ab“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Professor Dr. Diethelm Tschöpe. Die Kommission schlägt darum der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor, für die telemedizinische Leistungserbringung berechenbare Pfade zu definieren, nach denen eine Erstattung in der Regelversorgung, gegebenenfalls auch nach individuellem Indikationsbezug, planbar wird.

Die Kommission besteht aus 13 Experten verschiedener Schwerpunkte der Inneren Medizin sowie der Allgemeinmedizin, Urologie, Neurologie und Pharmakologie. Das Gremium hat telemedizinische Studien und Modellprojekte systematisch ausgewertet und so die neuen Leitsätze entwickelt.

Bei telemedizinisch betreuten Patienten werden Vital- und Selbstkontrolldaten wie zum Beispiel EKG, Blutdruck- und Blutzuckerwerte an den Arzt übertragen. Sind die Werte auffällig, kontaktiert der Arzt seinen Patienten, um ihn fachlich zu beraten. Auch Kliniken nutzen die Technik, um zum Beispiel digitale Röntgenbilder aus der Ferne befunden zu lassen oder arbeiten in Video-Konferenzen zusammen.

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