Industrieapotheker sind skeptisch

PTA-Vertretung: Nur stundenweise, nur mit Aufbaustudium

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Berlin -

Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung wird durch die geplante Apothekenreform erodiert, schreiben dieApotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung (WIV) in ihrem Statement zum Referentenentwurf. Aus Sicht der Fachgruppe müssen Honorare auskömmlich gestaltet sein, eine Strukturreform darf nur gut begründet beginnen. Eine zeitweise Vertretung durch PTA sei möglich, wenn diese sich verpflichtend weiterqualifizieren.

Im ApoRG sind verschiedene strukturelle Anpassungen vorgesehen, unter anderem die Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten mit dem Ziel, diese an die Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen. Das Vorhaben – Abkehr vom Versorgungsgedanken durch Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft mit Befreiungsmöglichkeit zugunsten einer Mindeststundenzahl – bewerten die WIV kritisch. Der Grund: Aufgrund der fehlenden Honoraranpassung und des Fachkräftemangels würden viele Apotheken von dem Angebot Gebrauch machen. In der Folge sei eine verlässliche Versorgung an allen Standorten nicht mehr sicher.

PTA nicht auf Augenhöhe

Eine Absage erhält auch die Möglichkeit der Öffnung von öffentlichen Apotheken bei Anwesenheit von erfahrenen PTA, sofern eine telepharmazeutische Anbindung an Apothekerinnen und Apotheker im Filialverbund sichergestellt ist und die Apothekenleitung mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist. „Nicht umsonst war bisher die ständige Anwesenheit eines Apothekers während der Öffnungszeiten erforderlich“, so die WIV. PTA mit ihrer 2,5-jährigen Ausbildung dürfen nicht ohne Aufsicht arbeiten: „Die Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Rücksprachen mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen – all das geht nur auf Augenhöhe.“

Zeitweise Vertretung nur mit Aufbaustudium

Allerdings sehen die WIV noch ungenutztes Potenzial in den PTA, denn der Fachkräftemangel mache es unwahrscheinlich, für die neuen Zweigapotheken ausreichend Apotheker:innen zu finden. Die WIV haben eine mögliche Lösung: PTA verpflichtend weiter zu qualifizieren, damit sie zumindest stundenweise diese Vertretung übernehmen können. Möglich wäre dies durch ein berufsbegleitendes Aufbaustudium an einer Berufsakademie.

Drei Stunden Entfernung sind zu viel

Außerdem soll laut Entwurf die Neugründung einer Filialapotheke nicht mehr auf denselben oder einen benachbarten Kreis beziehungsweise auf dieselbe oder eine benachbarte kreisfreie Stadt zu beschränkt werden. Die Filiale muss allerdings in einer Entfernung liegen, die dem Apotheker innerhalb einer angemessenen Zeitspanne die Wahrnehmung seiner persönlichen Verantwortung erlaubt. Vorstellbar wäre laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Entfernung von 300 km, entsprechend drei Stunden PKW-Fahrtdauer zwischen den Standorten. Für die WIV ist das ein No-Go: „Drei Stunden Fahr- und damit Reaktionszeit sind ohne Frage zu viel, wenn ein Patient oder zum Beispiel ein Arzt aus einem Palliativversorgungsteam mit einem ernsten Problem in einer Apotheke ohne Apotheker Hilfe sucht.“

Die Lösung

Die Lösung ist aus Sicht der WIV, die Honorare auskömmlich zu gestalten und Strukturreformen, „die sicher diskutabel sind, nur gut begründet zu beginnen“. Beides sei derzeit im Referentenentwurf nicht der Fall. Dazu gehöre insbesondere, die persönliche Leitung einer Apotheke durch einen Apotheker nur dann zu modifizieren, wenn klare Kriterien an Ausbildung und Abschluss des Vertreters beschrieben seien – beispielsweise die mit dem Aufbaustudium. Außerdem müssten die nötigen Folgeregelungen bedacht werden. Dazu gehöre unter anderem eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Denn nach jetzigem Stand darf eine PTA ohne Anwesenheit von Approbierten keine BtM abgeben.

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