Bundestag

PTA-Reformgesetz: Spahn macht Tempo Nadine Tröbitscher, 17.10.2019 11:26 Uhr

Berlin - 

Das Bundeskabinett hat seine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum PTA-Reformgesetz vom vergangenen Freitag ohne Aussprache beschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt aufs Tempo. Allerdings finden die Vorschläge und Änderungswünsche der Länder bei der Bundesregierung nicht viel Anklang – der Großteil wurde abgelehnt. Ein Problem, denn das PTA-Reformgesetz ist zustimmungspflichtig. Bundesrat und Bundestag müssen sich also einigen. Heute findet im Bundestag die erste Lesung ohne Aussprache statt. In der kommenden Woche ist das PTA-Reformgesetz Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Beruf und Ausbildung von PTA sollen attraktiver werden. Zudem soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Spahn will mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reform-Gesetz) Altes ablösen und grundlegend modernisieren. Dass wollen auch die Länder, doch stimmen die Ideen nicht in allen Punkten überein.

Aufsichtspflicht

Während die Länder allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und somit einen Wegfall der Aufsichtspflicht ermöglichen wollen, setzt sich das BMG für eine Aufsichtspflicht ein. Aus Sicht der Länder kann die Pflicht zur Beaufsichtigung von PTA bei der Ausführung pharmazeutischer Tätigkeiten entfallen, wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des PTA Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt. Eine Ausnahme sind jedoch die Herstellung von Parenteralia, das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und von Arzneimitteln – diese Tätigkeiten sollen von der Aufsichtspflicht nicht befreit werden. Der Vorschlag wird abgelehnt, soweit er die Voraussetzungen für den Wegfall der Beaufsichtigung betrifft. Denn „allein durch das Bestehen der staatlichen Prüfung ist die PTA noch nicht zur selbstständigen Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten in der Lage.“

Der Gesetzesentwurf des BMG sieht eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht unter folgenden Voraussetzungen vor: Möglich ist dies, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindesten seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen.

PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen. Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert. Ausgenommen sind beispielsweise die Sterilherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder teratogenen Stoffen sowie Einzelimporten. Ausgeschlossen ist außerdem die Vertretung des Apothekenleiters.

Aus „Gründen der Arzneimittelsicherheit und damit der Patientensicherheit“ lehnt die ABDA den möglichen Verzicht auf die Beaufsichtigung der PTA grundsätzlich ab. „Weder der Abschluss der staatlichen Prüfung als PTA noch zuzügliche Berufserfahrung in Verbindung mit dem Nachweis regelmäßiger Fortbildung führen zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht“, schreibt die ABDA in ihrer Stellungnahme.

Verlängerung der Ausbildungsdauer

Die Länder sprechen sich für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung auf mindestens drei Jahre mit einem Stundenumfang von mindestens 4200 Stunden aus. Diese können in mindestens 3000 schulische und mindestens 1200 praktische Stunden aufgeteilt werden. Zudem wird ein Wechsel von schulischem und praktischem Teil gefordert, wie es auch bei anderen Gesundheitsfachberufen der Fall ist. Der Vorschlag wird von der Bundesregierung geprüft.

Ausbildungsvergütung und Finanzierungsregelung

Das Bundesratsplenum hat sich für eine Ausbildungsvergütung von Beginn an ausgesprochen. Sonst sei der Beruf nicht konkurrenzfähig. „Ein Gleichklang mit den Vorschriften bereits reformierter berufsrechtlicher Regelungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe ist herzustellen, um dem Fachkräftemangel in Apotheken wirksam begegnen zu können – als erstes träfe dieser wohl den ländlichen Raum“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.

Der Vorschlag wird abgelehnt und begründet dies wie folgt: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. Neben Themen wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert. Bis Ende 2019 sind Eckpunkte als Basis für notwendige gesetzliche Änderungen geplant.“ Dementsprechend wird auch die Forderung nach einer Finanzierungsregelung für die Ausbildungsvergütung abgelehnt.

Stundenkürzung

Praxisorientierte Fächer erweitern: ja, aber nicht durch Kürzungen in den Unterrichtsfächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ und „Chemisch pharmazeutische Übungen“, finden die Länder. Das BMG ist anderer Meinung, denn „die Prüfung von Arzneistoffen und Arzneimitteln in den Apotheken ist deutlich rückläufig. Die meisten Arzneistoffe werden mit einem Prüfzertifikat bezogen, so dass in der Apotheke nur noch die Identität festzustellen ist. Die Schülerinnen und Schüler sind primär hierfür zu qualifizieren. Die reduzierte Stundenanzahl wird dafür als ausreichend angesehen.“