Babyklappen

Pseudonyme für Entbindungen APOTHEKE ADHOC/dpa, 05.07.2012 08:57 Uhr

Berlin - 

Die anonyme Abgabe des Neugeborenen bei einer Babyklappe gehört bald womöglich der Vergangenheit an. Das Bundesfamilienministerium (BMF) hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem vertrauliche Entbindungen gefordert werden. Danach sollen verzweifelte Mütter ihre Babys in Zukunft unter einem Pseudonym zur Welt bringen dürfen – ohne dabei auf ärztliche Hilfe verzichten zu müssen. Darüber hinaus soll das Kind mit 16 Jahren erfahren dürfen, wer die leibliche Mutter ist. Auf das Papier soll ein entsprechendes Gesetz folgen.

Die Babyklappen, in die Frauen ihre Neugeborenen unerkannt abgeben können, sind derzeit verboten und werden lediglich geduldet. Mütter, die anonym bleiben wollen, bringen ihre Kinder meist bei einer riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen zur Welt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Babyklappen mehr eröffnet werden, heißt es in dem Papier weiter.

Bereits 2009 hatte der Deutsche Ethikrat die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt vorgeschlagen. „Wir begrüßen es sehr, dass Ministerin Schröder unsere Empfehlungen jetzt weitestgehend aufgreift“, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen. Auch sie hofft, dass die Babyklappen, die es in Deutschland seit 1999 gibt, durch das neue Gesetze auf lange Sicht abgeschafft werden können.