FDP und Grüne

Prüfauftrag zu Skonto-Freigabe

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Berlin -

Im Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ist auch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehen, nach der Skonti nicht von den Regelungen zur Rx-Preisbinung erfasst sein sollen. Ein Inkrafttreten wäre dann nach den Zeitplänen erst 2025 möglich – viel zu spät für die Apotheken. Parallel gibt es Bestrebungen, die erforderliche Änderung zu beschleunigen. Grüne und FDP haben einen Prüfauftrag gestellt.

Wie zuletzt auch von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) selbst bestätigt, sieht der Referentenentwurf zum ApoRG auch eine Änderung der AMPreisV vor. Nach aktuellem Stand bleibt der Großhandelszuschlag bei 73 Cent, auch der prozentuale Zuschlag von 3,15 Prozent, maximal 37,80 Euro, wird nicht verändert. Ergänzt werden soll aber, dass abweichend von diesen Vorgaben „die Gewährung von handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen zulässig“ ist.

Damit können dann „Rabatte oder sonstige finanzielle Vergünstigungen, wie insbesondere Skonti“ bei Vereinbarung von Zahlungszielen von Großhändlern auch in einem Umfang gewährt werden, die den relativen Zuschlag in Höhe von höchstens 3,15 Prozent überschreiten. Eine Rabattierung des genannten Festzuschlags in Höhe von 73 Cent ist aber weiterhin nicht möglich.

Prüfauftrag zum Medizinforschungsgesetz

Vorausgesetzt, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hier keine Änderungen mehr vorgenommen werden und dass Lauterbach seinen Zeitplan halten kann, würde die Neuregelung erst Anfang 2025 in Kraft treten. Bis dahin müssten die Apotheken weiterhin mit den jetzigen Regelungen zurechtkommen.

Vorziehen ließe sich die Änderung der AMPreisV, indem man sie an ein anderes Gesetz anheftet. Dafür anbieten könnte sich das Medizinforschungsgesetz (MFG), das ohnehin aktuell beraten wird. Einen Änderungsantrag dazu gibt es zwar noch nicht, und auch bei der gestrigen Anhörung war das Skonto kein Thema.

Aber Abgeordnete von Grünen und FDP haben einen Prüfauftrag gestellt, um wenigstens den Zustand vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wieder herzustellen. Ein Sprecher der FDP bestätigte dies.

Die Abda hatte sich auch in ihrer Stellungnahme zum MFG dafür ausgesprochen, schließlich bräuchte es angesichts der Kürzungen durch den Großhandel eine schnelle Lösung, die auch nicht als Verhandlungsmasse in der Apothekenreform enden darf. Dass ein Vorpreschen der beiden Fraktionen bei Lauterbach gut ankommt, darf bezweifelt werden. Und viel mehr werden wohl weder FDP noch Grüne für die Apotheken dann tun können.

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