Gesetz gegen Lieferengpässe

Proteste und Aktionen: Abda will Politik wachrütteln

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Berlin -

Gibt es noch Änderungen am Generika-Gesetz? Am morgigen Mittwoch befasst sich das Kabinett mit den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Gibt es keine Änderungen mehr, will die Abda mit Aktionen in Erscheinung treten.

„Das bislang vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Lieferengpassgesetz sorgt ab dem 1. August in den Apotheken für ein Bürokratiemonster ohne Patientennutzen“, so Abda-Vize Mathias Arnold. „Das Bundeskabinett muss jetzt handeln, um die Arzneimittelversorgung für Millionen Menschen langfristig sicherzustellen.“

Bevor der morgen zu beschließende Kabinettsentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in den Bundestag gehe, müssten der pharmazeutische Handlungsspielraum der Apotheken bei der Auswahl von Ersatzmedikamenten erweitert und ein angemessener Engpass-Ausgleich als Honorar für den personellen Mehraufwand manifestiert werden. „Die Patientinnen und Patienten brauchen eine schnelle, unbürokratische und sichere Versorgung mit Arzneimitteln, um dies zu sichern, brauchen die Apotheken, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Planungssicherheit und eine faire Honorierung ihrer Leistungen“, so Arnold, der im Abda-Vorstand für Kampagnen zuständig ist. „Wir werden deshalb die Gesundheitspolitik mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“

20 Millionen Verordnungen pro Jahr

Bundesweit geht die Abda von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arzneimitteln pro Jahr aus; insgesamt wurden zuletzt rund 850 Millionen Packungen verordnet. „Lieferengpässe bei Arzneimitteln können die Versorgung der Bevölkerung leider auch in Zukunft massiv gefährden. Die Apotheken sind die einzigen Orte, wo Millionen Patientinnen und Patienten trotz fehlender Medikamente kompetent, schnell und sicher versorgt werden können. Dazu brauchen die Apotheken jedoch Handlungsfreiheit und Flexibilität, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin tagelang zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken.“

Morgen soll das Bundeskabinett eine Beschlussvorlage zum Entwurf für das ALBVVG vorgelegt bekommen. Dem Vernehmen nach gibt es gegenüber dem Referentenentwurf noch Änderungen; Details dazu sind aber noch nicht bekannt. An den ursprünglichen Vorschlägen hatte es massive Kritik von allen Seiten gegeben.

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