Proteste an Kliniken

Mit Pappkameraden gegen Apotheker

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Berlin -

Die Krankenhäuser in Niedersachsen haben in Hannover gegen die verpflichtende Einstellung von Stationsapothekern protestiert. Vor wenigen Monaten hat Niedersachsen ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg gebracht, das eine solche Regelung vorsieht. Die Apotheker sollen in allen Kliniken des Landes unter anderem den Medikamentenverbrauch kontrollieren und damit die Patientensicherheit erhöhen. Auslöser für die Gesetzesnovelle war die Mordserie des Ex-Pflegers Niels H.

Mit einer überdimensionierten symbolischen Stellenanzeige und 180 lebensgroßen „Pappfiguren in Form von Stationsapothekern“ wollen sich niedersächsische Krankenhäuser gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wehren. Die vorgesehene Verpflichtung, Stationsapotheker einzustellen, sei nicht realisierbar, argumentiert die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG). Die Protestaktion sollte „diese Unmöglichkeit“ plastisch vor Augen führen.

„Die Krankenhäuser werden in spätestens drei Jahren gegen dieses Gesetz verstoßen müssen“, ist sich Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), sicher. Die verbindliche flächendeckende Einführung von Stationsapothekern sei selbst in der geplanten Übergangszeit objektiv nicht umsetzbar. Denn auf dem Arbeitsmarkt seien diese Stationsapotheker gar nicht verfügbar. Derzeit beschäftigen nach Angaben der NKG nur drei von 178 Kliniken in Niedersachsen einen Stationsapotheker. 17 Krankenhäuser haben eine eigene Apotheke. Die anderen werden zentral mit Medikamenten beliefert.

Der Einsatz von Stationsapothekern kann zwar auch aus Sicht der Krankenhäuser die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöhen und ist ein Instrument zur strukturellen Verbesserung der medizinischen Versorgung. Die mit dem NKHG in den Vordergrund gestellte Erhöhung der Patientensicherheit werde durch dieses Instrument hingegen nicht erreicht, so die NKG. „Die Überwachung des Medikamentenverbraucsh gehört keinesfalls zu den Aufgaben des Stationsapothekers“, betonte Engelke gegenüber APOTHEKE ADHOC. Man schicke einen hochqualifizierten Pharmazeuten doch nicht zum „Pillenzählen“.

Die Krankenhäuser pochen außerdem darauf, dass der Personaleinsatz in der Verantwortung des Krankenhausträgers liege. „Eine Berufsgruppe wie die Apotheker durch gesetzliche Eingriffe zu privilegieren, geht zulasten des übrigen Personals“, teilte der Vorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag, mit.

Die niedersächsischen Krankenhäuser würden durch die Vorgabe gegenüber den übrigen Krankenhäusern im Bundesgebiet benachteiligt, beklagt er. Denn die Mehrkosten für Stationsapotheker sind nicht in den bundeseinheitlich geltenden Fallpauschalen enthalten. Auch eine Finanzierung durch das Land sei nicht vorgesehen. Die Krankenkassen lehnen eine Übernahme der Kosten ebenfalls ab. Die Krankenhäuser müssten die zusätzlichen Stellen laut Aldag also selbst finanzieren und drohen mit einem Personalabbau an anderen Stellen.

Die Sicherheit ihrer Patienten stehe für die niedersächsischen Krankenhäuser und deren Beschäftigte an erster Stelle, versichert die NKG dennoch. Gerade deshalb würden sie Stellung gegen eine Gesetzesnorm beziehen, die nicht erfüllbar sei und nicht zur Patientensicherheit beitrage.

Mit der Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes zieht Niedersachsen Konsequenzen aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. Er hatte an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten mitunter das nicht indizierte Medikament Gilurytmal mit dem Wirkstoff Ajmalin gespritzt und so lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen bis hin zum Kammerflimmern provoziert, um sie dann „heldenhaft“ zu reanimieren. Viele überlebten jedoch nicht.

Das Landgericht Oldenburg hatte den ehemaligen Krankenpfleger im Februar 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes verurteilt. Vor Gericht hatte der heute 40-Jährige 90 Taten gestanden. Derzeit überprüfen die Ermittler sogar über 200 Verdachtsfälle in Delmenhorst und Oldenburg. Um Taten nachweisen zu können, wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Exhumierungen von verstorbenen Patienten durchgeführt. Ende August wollen Polizei und Staatsanwaltschaft über den abschließenden Stand der Ermittlungen bei einer Pressekonferenz unterrichten. Die Mordserie gilt als eine der größten in Deutschland.

Durch mehrere im NKHG vorgesehenen Kontrollmechanismen, darunter eben die verpflichtende Beschäftigung von Stationsapothekern, sollen künftig Fehlentwicklungen und Verdachtsmomente von kriminellem Verhalten des Klinikpersonals früher auffallen. Der Stationsapotheker soll das Krankenhauspersonal bei Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen. Dabei geht es auch um genauere Kontrolle des Medikamentenverbrauchs. In regelmäßigen Konferenzen sollen zudem leitende Ärzte und die Chefs der Pfleger Todesfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren. Das neue Krankenhausgesetz sieht außerdem ein anonymes Fehlermeldesystem vor.

Ob das Gesetz nach dem politischen Umbruch in Niedersachsen überhaupt noch mit all den vorgesehenen Maßnahmen kommt, ist indes fraglich. Die Krankenhausgesellschaft setzt auf den prognostizierten Machtwechsel im Land und hofft, dass nach den Neuwahlen „über die von uns eingebrachten Bedenken etwas ausführlicher diskutiert werden kann“.

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