Wenn die Apotheker von der Politik ein höheres Fixhonorar haben möchten, müssen sie auch etwas dafür tun. Aktuell befragt ein vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragtes Unternehmen ausgewählte Apotheken zu Arbeitsabläufen, Bürokratieaufwand und Umsatz. Die Ergebnisse sollen in das Forschungsvorhaben zur Prüfung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) einfließen.
Für das „Projekt Nr. 74/15“ führt das Unternehmen 2hm eine repräsentative Befragung der Apotheker durch. „Es ist uns außerordentlich wichtig, Ihre Expertise zu den Arbeitsabläufen in der Apotheke einzuholen“, heißt es in einem Schreiben an Apotheken. Die Teilnahme an der Onlinebefragung ist freiwillig.
Bis zum 17. Februar 2017 ist der von 2hm mitgeschickte Link aktiv. Teilnehmen kann für eine Apotheke jeweils der Inhaber oder Filialleiter. Die Befragung kann jederzeit unterbrochen und später fortgeführt werden. Nach Beantwortung der letzten Frage wird der Link deaktiviert. 2hm versichert, dass die Speicherung, Verarbeitung und Auswertung der Daten entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzgesetze streng vertraulich und anonym erfolgen. Die Daten würden ausschließlich in aggregierter Form analysiert und berichtet. Ein Rückschluss auf den Inhaber oder seine Apotheke wird ausgeschlossen.
Und was will 2hm wissen? Neben allgemeinen Größen wie Umsatz der Apotheke oder Apothekentyp (Ärztehaus, Innenstadt, etc.) gibt es zwei Fragenblöcke. Der erste befasst sich mit dem Dokumentationsaufwand bei Betäubungsmittelrezepten. Die Inhaber oder Filialleiter sollen schätzen, wie viel Zeit sie mit der Bearbeitung der BtM-Rezepte zubringen. Abgefragt wird auch die Anzahl der 2016 abgerechneten BtM-Rezepte.
2hm will wissen, wie groß der administrative Aufwand ist. Befragte Apotheker konnten weitere Arbeitsabläufe nennen, die viel Zeit kosten, explizit gefragt wurde aber nur nach den BtM-Rezepten. Das erstaunt teilnehmende Apotheker vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) bereits eine Anpassung bei der Vergütung der BtM-Dokumentation vorgenommen hat.
Der zweite Fragenblock beschäftigt sich mit der Verteilung der Arbeitszeit. Die Inhaber sollen für sich selbst, angestellte Approbierte, PTA, PKA und Auszubildende jeweils eine Schätzung abgeben. Für jede Berufsgruppe sollte angegeben werden, wie sich die Arbeitszeit prozentual ungefähr auf Beratung, Wareneingang, Rezeptur, BtM-Dokumentation oder Personalplanung verteilt. Die Befragung selbst dauerte ungefähr eine Viertelstunde. Wie viele Apotheker von 2hm angeschrieben wurden, ist nicht bekannt.
Das BMWi hatte im Herbst 2015 ein Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar öffentlich ausgeschrieben. Darin soll ein allgemein anerkanntes theoretisches Konzept bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden erarbeitet werden. Damit soll geprüft werden können, ob und in welchem Ausmaß Änderungen „aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ nötig sind. Darüber hinaus sollen auch alternative Berechnungswege für die Anpassung der einzelnen Preise und Preiszuschläge dargestellt werden. Dabei soll von den bestehenden Preisregelungen ausgegangen werden.
Die Unternehmensberatung 2hm & Associates erhielt den Zuschlag. Am 21. April 2016 wurde ein Konzept zur „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“ den beteiligten Kreisen und Ressorts präsentiert.
Das Projekt wird von einem Beirat begleitet. Dort ist auch die ABDA vertreten. Die Aufgabe dieses Beirates soll sein, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant sind regelmäßige Sitzungen des Beirates, die etwa alle drei Monate in Berlin stattfinden sollen. Dann sollen die Wissenschaftler zum Stand des Projektes berichten.
Im Einzelnen sollen die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen erfasst und die zur Anpassung der Preise nötigen Daten erhoben werden. Die Laufzeit des Projektes ist auf 18 Monate angelegt, im Herbst könnten also Ergebnisse vorliegen. Mit dem beauftragten Gutachten will das BMWi eine „belastbare und gesicherte Datenbasis“ schaffen, bevor eine Entscheidung über eine Anpassung der AMPreisV getroffen wird.
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