Krankenhausbehandlung

Probleme bei Entlassungsmedikation APOTHEKE ADHOC, 28.10.2009 15:05 Uhr

Berlin - 

Die Bundesregierung bezweifelt, dass eine 2006 erlassene Vorschrift, die die Arzneimitteltherapie beim Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung regelt, „hinreichend umgesetzt“ wird. Das geht aus einer Unterrichtung im Bundestag hervor. Die Vorschrift ist Teil des Fünften Sozialgesetzbuches und wurde mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) eingeführt.

Demnach sollen Krankenhäuser dem jeweils weiterbehandelnden Vertragsarzt die Therapievorschläge mitteilen und gegebenenfalls preisgünstigere Arzneimittel mit demselben Wirkstoff vorschlagen. Abweichungen sind demnach nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Kliniken sollen bereits bei der Entlassung Arzneimittel anwenden, die auch im ambulanten Bereich zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Um zu prüfen, inwieweit die Vorgaben in der Praxis angewendet werden, hatte die Regierung den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) zu der Problematik befragt.

Nach Ansicht der KBV gibt es weiterhin Probleme mit der Entlassungmedikation, weil Patienten unwirtschaftliche sowie eine große Anzahl Arzneimittel erhalten. Der GKV-Spitzenverband teilte mit, über keine Informationen zu verfügen. DKG und ADKA vertreten den Standpunkt, dass sich die Regelung in den Kliniken nicht umsetzen lasse, weil die Arzneimittelpreise in Apotheken nicht bekannt seien.

Angesichts der dürftigen Antworten vermutet die Bundesregierung „Umsetzungsdefizite“. Das Bundesgesundheitsministerium will prüfen, ob weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.