Pro Generika will „verlässliche Spielregeln“ APOTHEKE ADHOC, 14.08.2008 14:55 Uhr
Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Rabattverträgen der Krankenkassen hat der Branchenverband Pro Generika die Bundesregierung zu einer Klarstellung aufgefordert: „Da es nun amtlich ist, dass sich selbst die höchsten Gerichte dieses Landes nicht darüber einigen können, wer für Streitigkeiten aus Rabattverträgen zuständig ist, muss der Gesetzgeber endlich handeln und für die dringend notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen“, sagte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt.
Der BGH hatte in seinem aktuellen Beschluss die Zivilgerichte für zuständig bei Vergabestreitigkeiten in Sachen Rabattverträge erklärt und damit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts widersprochen. Schmidt fürchtet, dass es künftig zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen des gleichen Sachverhaltes kommen könnte. Denn während in der Zivilgerichtsbarkeit das Vergaberecht „in vollem Umfang“ gelte, werde in Sozialgerichtsverfahren „nur die die Einhaltung der materiellen Grundzüge des Vergaberechts überprüft“, so Schmidt.
Da nicht auszuschließen sei, dass es auch um die aktuelle Ausschreibung der AOK rechtlichte Auseinandersetzungen geben werde, müsse der Gesetzgeber „schnellstmöglich und eindeutig den Rechtsweg festlegen“, forderte Schmidt. „Kassen und Industrie brauchen verlässliche Spielregeln.“