Exklusiv-Verbot entschärft Retax-Problem APOTHEKE ADHOC, 16.08.2016 14:01 Uhr
Ein gesetzliches Verbot exklusiver Rabattverträge mit nur einem Anbieter würde aus Sicht des Branchenverbandes Pro Generika nicht nur die Versorgungssicherheit der Patienten verbessern, sondern auch erhebliche bürokratische Erleichterungen für Kassen und Apotheken nach sich ziehen. Die Apotheken könnten bei Lieferunfähigkeit einfach das Präparat eines anderen Rabattvertragsunternehmens abgeben. „Damit würde zusätzlich die Diskussion um Retaxierungen bei Lieferengpässen entschärft“, schreibt Pro Generika in seiner Stellungnahme zum Pharmadialog-Gesetz (Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, AM-VSG).
Grundsätzlich begrüßt Pro Generika, dass Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) in seinem Gesetzentwurf die Verabredung aus dem Pharmadialog aufgreift, den Beginn von Rabattverträgen erst sechs Monate nach dem Zuschlag starten zu lassen. Damit erhielten die Hersteller einen „angemesseneren Vorlauf, um die benötigten Mengen bereitzustellen“.
Das reicht dem Branchenverband aber nicht aus. Eindringlich argumentiert Pro Generika für ein Verbot von Exklusiv-Rabattverträgen. Die Mehrfachvergabe als Standard im Rabattvertragssystem würde nicht nur dafür sorgen, dass Engpässe einzelner Lieferanten besser aufgefangen werden, sondern auch eine breitere Beteiligung von Firmen an der Versorgung der Versicherten mit rabattierten Arzneimitteln ermöglichen.
Nach wie vor schrieben die Krankenkassen die Hälfte aller Lose exklusiv aus, kritisiert Pro Generika. Somit sei fast jeder zweite Rabattvertrag nicht gegen die negativen Auswirkungen von Lieferengpässen auf die Patientenversorgung abgesichert. Falle bei einem Exklusivzuschlag das bezuschlagte Unternehmen aus, könnten Krankenkassen zwar Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen geltend machen. Pro Generika: „Für die Versorgungssicherheit ist jedoch entscheidend, dass dann andere Generikaunternehmen diesen Versorgungsausfall kompensieren können. Dies ist beim Exklusivzuschlag regelhaft nicht der Fall.“
Auch der bürokratische Aufwand aller Vertragsparteien bei Lieferunfähigkeiten sei bei Mehrfachverträgen „deutlich geringer“, da die Versicherten weiterhin mit einem rabattierten Arzneimittel versorgt werden könnten. Dadurch entstehe Krankenkassen kein finanzieller Schaden. „Ebenso können die Apotheken bei Lieferunfähigkeit das Präparat eines anderen Rabattvertragsunternehmens abgeben. Damit würde zusätzlich die Diskussion um Retaxierungen bei Lieferengpässen entschärft“, so der Branchenverband.
Wie BPI und BAH lehnt Pro Generika die Verlängerung des Preismoratoriums als „erheblichen Eingriff in die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit“ kategorisch ab. Die Rechtfertigung mit steigenden Arzneimittelpreisen treffe für den Generikamarkt „aber gerade nicht zu“. Stattdessen seien die Ausgaben der Kassen für Generika „seit Jahren stark rückläufig“. „Die generische Industrie stellt seit Jahren immer mehr Anteile an der Patientenversorgung für immer weniger Geld zur Verfügung“, schreibt Pro Generika.
Es stelle sich daher die Frage, ob die Verlängerung des Preismoratoriums „den Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit genügt“. Sofern das Preismoratorium trotz aller Bedenken verlängert werde, fordert der Branchenverband, Generika auszunehmen.