Psychotherapie

Privattermine für Kassenpatienten dpa, 20.04.2012 09:34 Uhr

Berlin - 

Wer trotz mehrfacher Versuche kurzfristig keinen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommt, kann seine Kasse um Kostenübernahme einer Privatbehandlung bitten. Denn eine Wartezeit von mehr als drei Monate gilt als unzumutbar. Allerdings müssten Patienten ihre vergebliche Suche nachweisen können, erläutert die Bundespsychotherapeutenkammer (BptK).

Dazu protokolliert der Versicherte seine vergeblichen Anrufe bei drei bis fünf Therapeuten mit Kassenzulassung in seiner Nähe und die dort genannten Wartezeiten. Eine Privatpraxis muss dann schriftlich bescheinigen, dass es kurzfristig freie Termine gibt und der Therapeut über „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ verfügt.

Der Haus- oder Facharztes des Patienten muss zudem gegenüber der Kasse bestätigen, dass eine Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist. Die BptK stellt für Betroffene einen Musterbrief bereit, der Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen der Kostenübernahme enthält.