Organspende

Privatpatienten bevorzugt? Alexander Müller, 09.10.2007 15:01 Uhr

Berlin - 

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach in Deutschland Privatversicherte besseren Zugang zu Spenderorganen haben sollen als gesetzlich Versicherte. „Spenderorgane werden grundsätzlich nach den Kriterien Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Gewebeübereinstimmung vergeben. Niemand wird wegen seiner Versicherung bevorzugt“, erklärte DSO-Sprecherin Birgit Blome gegenüber APOTHEKE ADHOC. Sie reagierte damit auf die Behauptung des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg (SPD), Privatpatienten würden bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt.

Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen Wodarg zufolge, dass im Jahr 2005 Privatversicherte 20 Prozent der gespendeten Herz- und Lungen- sowie 16 Prozent der Nierentransplantate erhalten hätten, obwohl sie nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung ausmachten. „Wie auch sonst in der Krankenversicherung spielen hier finanzielle Anreize eine Rolle, das ist ein Skandal“, so Wodarg gegenüber APOTHEKE ADHOC.

„Es ist ein enormer Vorwurf, diesen Schluss zu ziehen“, kommentierte Blome die Aussagen des Abgeordneten. Die Vergabe von Spenderorganen laufe in Deutschland zentral über die europäische Organisation Eurotransplant. Die in den Niederlanden ansässige Organisation könne bei der Vergabe überhaupt nicht einsehen, wie ein Patient versichert sei, so Blome. Die DSO koordiniere die Organspenden nur, für die Vergabe sei Eurotransplant zuständig. Wodarg hingegen glaubt nicht an ein faires Verfahren: „Der Arzt in Deutschland schildert den Fall und bestimmt so, wer auf die Warteliste kommt und wie dringend eine Operation ist.“

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