Krankenhausbehandlung

Privatkliniken dürfen teurer sein

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Privatpatient ist nicht gleich Privatpatient: Der Krankenhauskonzern Helios (Fresenius) darf für Behandlungen in seiner Erfurter Privatklinik höhere Honorare verlangen als für Privatpatienten auf einer normalen Station. Das Landgericht Erfurt wies eine Klage des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) ab.

Die PKV hatte vor Gericht das Geschäftsmodell einer formal eigenständigen Privatklinik innerhalb des von Helios betriebenen öffentlichen Erfurter Klinikums kritisiert: Die Behandlungshonorare in der Privatklinik seien unangemessen hoch; sie fielen für identische medizinische Behandlungen teils bis zu 50 Prozent höher aus als im Stammhaus.

Für die 8. Zivilkammer des Erfurter Landgerichts hat der Konzern damit die Grenzen des Zulässigen aber nicht überschritten. Der Privatklinik könne das Interesse an einer Gewinnerwirtschaftung nicht abgesprochen werden. Die abgerechneten Honorare seien zwar höher, aber die Grenze zur Sittenwidrigkeit sei noch nicht überschritten, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen das umstrittene Geschäftsmodell hat die PKV bereits in anderen Bundesländern erfolglos prozessiert. Zwei Fälle liegen laut Verbandsangaben beim Bundesgerichtshof (BGH) zur grundsätzlichen Klärung.

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