Covid-19-Impfung

Privatärzt:innen bestürzt über Impf-Ausgrenzung

, Uhr
Berlin -

Apotheken dürfen vorerst nur Kassenärzt:innen mit Covid-19-Impfstoffen versorgen. Der Privatärztliche Bundesverband (PBV) kritisiert den kurzfristigen Ausschluss der privaten Praxen.

Kurz vor der dem Start der Belieferung der Praxen mit Corona-Impfstoff gab es vergangene Woche eine Änderung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stoppte die Belieferung privatärztlicher Praxen mit Corona-Impfstoffen durch Apotheken. Im ersten Schritt sollen die Vakzine nur an Mediziner:innen gehen, die zulasten der GKV abrechnen dürfen.

Der PBV ging bis Ende März davon aus, bei der Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 ebenfalls im Boot zu sein. Am 1. April sei die neue Impfverordnung in Kraft getreten, kurz vor Beginn der Auslieferung des bestellten Impfstoffes, die auch an die Privatärzte geplant gewesen sei, sagt eine Verbandssprecherin. „Die Kehrtwendung innerhalb weniger Stunden – es wurde am 30. und 31. März getagt – also den Ausschluss dieser Ärztegruppe (Privatärzte und Betriebsärzte), hat der PBV mit Bestürzung zur Kenntnis genommen.“

Der Verband vermutet, „dass mit dieser Entscheidung auf Kosten der Privatpatient:innen Politik gemacht werden soll“. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und „Impfling“ solle aber allein über den Kreis der „Leistungserbringer“ entscheiden und nicht die Frage, wie Patientinnen und Patienten versichert seien. „Ob ein:e Ärzt:in der vertragsärztlichen Versorgung angeschlossen ist, oder als Privatärzt:in seine Patient:innen betreut, darf nicht zu einem Ausschluss als Impfärzt:in und somit zum Ausschluss einer Patientengruppe in dieser bislang nie dagewesenen Gesundheitskrise führen.“ Denn nur wenn alle so schnell wie möglich impften, könne die Krise gemeistert werden.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte