Arzneimittelausgaben

BMG lässt Hersteller weiter bluten

, Uhr aktualisiert am 30.01.2013 16:06 Uhr
Berlin -

Schlechte Nachrichten für Deutschlands Pharmaindustrie: Die bei den Herstellern verhassten Sparinstrumente – das Preismoratorium und der erhöhte 16-prozentige Herstellerabschlag – sollen unverändert erhalten bleiben. Als Gründe nennt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die noch anhaltende Schuldenkrise und dass das Sparziel noch nicht erreicht sei. Außerdem gehe es der Pharmaindustrie nach eigenem Bekunden vergleichsweise gut.

Im Sommer 2010 waren der Zwangsrabatt, den die Hersteller den Kassen gewähren müssen, bis Ende 2013 von 6 auf 16 Prozent erhöht worden. Gleichzeitig verhängte die Regierung ein Preismoratorium. Das BMG ist jedoch jährlich verpflichtet, solche Maßnahmen zu hinterfragen.

Laut BMG verzeichnen die Hersteller insbesondere im Bereich der Fertigarzneimittel ohne Festbetrag große Umsatzzuwächse. „Von dem Umsatzzuwachs der vergangen Jahre in diesem Bereich wird lediglich ein Teil durch die Erhöhung der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel abgeschöpft“, so das Ministerium.

Zudem hat laut BMG von vornherein festgestanden, dass das Preismoratorium und der erhöhte Herstellerabschlag beibehalten werden, bis die Einsparungen aus den neuen Erstattungsbeträgen fließen. Dieses Einsparvolumen werde aber bislang nicht erreicht.

Was die wirtschaftlichen Auswirkungen der Sparinstrumente auf die Hersteller betrifft, so macht sich das BMG offenbar wenig Sorgen. Einerseits hätten bislang nur wenige Hersteller die rechtlich mögliche Ablösung des Herstellerabschlages beantragt. „Zudem schätzen die pharmazeutischen Unternehmer ihre eigene Situation im DIHK Report Gesundheitswirtschaft durchaus positiv ein. Darin zeigt sich, dass die Gesundheitswirtschaft konjunkturunabhängiger ist als andere Wirtschaftsbereiche“, heißt es in dem Bericht.

Schon im vergangenen Jahr hatte das BMG den Fortbestand der Sparinstrumente bestätigt. Die Pharmaindustrie reagierte empört, teilweise war sogar mit Klagen gedroht worden.

Im November hatten die Hersteller sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen und die Offenlegung der Akten zu beiden Regelungen gefordert. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) verlangt eine Erklärung dafür, warum die Maßnahmen trotz guter Kassenfinanzen immer noch Bestand haben. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) monierte, dass die Abrechnung der ersten Erstattungsbeträge gesetzes- und vertragskonform laufe und dass die im Vorgriff der frühen Nutzenbewertung erdachten Maßnahmen zurückgefahren werden müssten.

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