Das Bundesgesundheitsministerium hat Preismoratorium für Arzneimittel erneut nach turnusmäßiger Prüfung verlängert. „Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich der Auswirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), kommt das Bundesministerium für Gesundheit zu dem Ergebnis, dass das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel weiterhin ohne Änderung erforderlich sind“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Für Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, gilt damit weiterhin ein gesetzlicher Herstellerabschläge von sieben Prozent auf den Arzneimittelpreis.Kern des Gesetzes ist zudem das bis Ende 2017 gültige Preismoratorium für Arzneimittel und der Verzicht auf die Zusatznutzenbewertung von Medikamenten aus dem Bestandsmarkt.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist gesetzlich verpflichtet, das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel jährlich zu überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung der weiteren Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wurden auch die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten.
Maßgebend für diese Entscheidung waren laut BMG die finanziellen Auswirkungen einer Aufhebung des Preismoratoriums und der Reduzierung der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel in der GKV. Das BMG befürchtete deutliche Mehrausgaben für Arzneimittel und als Folge eine weiteren Erhöhung des Zusatzbeitrags. Außerdem belegen aus Sicht des BMG die geringe Zahl der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigten Anträge auf Ausnahmen von den Herstellerabschlägen und vom Preismoratorium, dass die pharmazeutischen Unternehmer hierdurch nicht überproportional belastet werden.
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