Die schwarz-gelbe Koalition will Rx-Boni in Apotheken verbieten. Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur AMG-Novelle soll das Heilmittelwerbegesetz (HWG) entsprechend verschärft werden. Zur Begründung führt die Koalition an, dass es keinen Widerspruch zwischen dem Wettbewerbs- und dem Berufsrecht geben soll.
Derzeit verbietet das HWG Barabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Bonustaler oder sonstige Gutscheine, die im Zusammenhang mit der Rezepteinlösung gewährt werden, sind dagegen nicht pauschal unzulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in mehreren Verfahren entschieden, dass Gutscheine bis zu einem Gegenwert von einem Euro pro Arzneimittel wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
Die Apothekerkammern verbieten mit Blick auf das Berufsrecht dagegen jede Form von Bonussystemen. Vor den Berufs- und Verwaltungsgerichten wird seitdem darüber gestritten, ob die Kammern bei ihrem Einschreiten eine Spürbarkeitsgrenze beachten müssen.
Diesen Widerspruch will die Regierung jetzt aufheben: Künftig sind demnach alle Zuwendungen und Werbegaben für Arzneimittel unzulässig, soweit sie gegen die Preisvorschriften laut Arzneimittelgesetz gewährt werden. Die Regelung diene der „Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsordnung“, heißt es zur Begründung.
Eine Differenzierung zwischen Barrabatten und geldwerten Rabatten, die zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können, sei sachlich nicht gerechtfertigt. „Der Verbraucher soll in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden“, begründen die Fraktionen ihren Antrag.
Am Mittwoch entscheidet der Gesundheitsausschuss des Bundestags über die Änderungsanträge zur AMG-Novelle. Auch die letzten Änderungen zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) können dann vorgenommen werden. Die abschließende Lesung im Bundestag findet am 6. Juni statt.
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