EuGH-Urteil

Preis fordert „Schutz vor ruinösem Preiswettbewerb“

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Berlin -

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Rabattaktionen von DocMorris wird auch von der Abda begrüßt. „Es ist richtig und wichtig, dass der EuGH den besonderen Charakter von Arzneimitteln anerkennt – ihre therapeutischen Wirkungen unterscheiden Arzneimittel substantiell von anderen Waren“, so Abda-Präsident Thomas Preis. 

Man begrüße es daher ausdrücklich, dass der EuGH die strengen EU-Vorgaben zur Arzneimittelwerbung bestätigt hat. „Diese Vorschriften dienen dem Verbraucherschutz. Gutscheinaktionen dürfen in keinem Fall dazu führen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer übermäßigen Einnahme von Arzneimitteln motiviert werden. Egal ob rezeptpflichtig oder nicht – Arzneimittel haben Neben- und Wechselwirkungen. Die Einnahme sollte daher immer mit Ärztinnen und Ärzten und Apothekerinnen und Apothekern abgesprochen sein“, so Preis weiter.

Mitgliedstaaten dürften Preisnachlässe und Zahlungen beim Einlösen von Rezepten allerdings nur verbieten, wenn sie irreführend oder nach den Grundsätzen des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sind. „Die Apothekenzahl ist seit Jahren stark rückläufig, wir müssen weitere Apothekenschließungen unbedingt vermeiden. Dazu gehört nicht nur eine ausreichende, wirtschaftliche Stabilisierung der Apothekenbetriebe – sondern auch Schutz vor einem ruinösen Preiswettbewerb“, gibt Preis zu bedenken.

Freude auch bei der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR): „Medikamente sind eine besondere Ware. Falsch oder im Übermaß angewendet, können sie gefährlich werden. Das haben die Luxemburger Richter genauso gesehen und der Praxis ausländischer Arzneimittel-Versender einen Riegel vorgeschoben, mit Boni und Gutscheinen zu arbeiten, durch die Verbraucher zum Erwerb nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel motiviert werden sollen“, so Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann. „Das ist ein sehr guter Tag für die Apotheke vor Ort, die unserer Ansicht nach allein Garant für eine ordentliche Arzneimittelversorgung ist.“

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