Entbudgetierung für Kinderärzte

Praxen wütend: Lauterbach überlässt’s den Kassen

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Berlin -

Was bleibt von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs (SPD) jüngsten Ankündigungen, die Versorgung von Kindern zu verbessern? Kurzfristig nicht viel, hat es den Anschein. Die Apotheken müssen auf die Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) warten, die Hersteller auf eine Festbetragsanpassung. Und die Ärzte fühlen sich gleich richtig verschaukelt, weil sie bei ihrem Anliegen jetzt auf die Kassen hoffen müssen.

Die Kinderärzte sollen Mehrleistungen komplett vergütet bekommen – ohne Abschläge wegen Budgets mit Obergrenzen. „Wir werden die Budgets aussetzen. Das ist das Mindeste, was wir den Kolleginnen und Kollegen schulden“, sagte Lauterbach schon vor der Präsentation seines Eckpunktepapiers. Mehr noch: Um die Kinderheilkunde attraktiver zu machen, soll sie auch dauerhaft von Vergütungsbudgets ausgenommen werden. „Damit können sich die Ärztinnen und Ärzte auf das konzentrieren, was medizinisch notwendig ist, und müssen sich nicht auch noch mit der Bürokratie der Budgets herumschlagen.“

Die Ankündigung stieß bei den Ärzteverbänden auf positives Echo, wenngleich andere Facharztgruppen prompt ebenfalls Ansprüche anmeldeten. Doch wie der Virchowbund jetzt kritisiert, ist die Sache selbst bei den Pädiatern alles andere als ausgemacht. Denn statt schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, habe Lauterbach lediglich einen Brief an Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geschrieben und sie aufgefordert, sich im Januar im Gemeinsamen Bewertungsausschuss auf eine befristete Entbudgetierung zu einigen, die dann irgendwann im 2. Quartal greifen werde.

Viele Worte, wenig Taten

Lauterbach mache damit die „Rolle rückwärts“ bei der Entbudgetierung, so der Virchowbund: „Den vollmundigen Worten des Bundesgesundheitsministers, dass bei den Kinder- und Jugendärzten die Budgetierung aufgehoben wird, folgt: genau, nichts!“, so der Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich.„Der Bundesgesundheitsminister muss umgehend erklären, dass die von ihm in Aussicht gestellte Entbudgetierung unmittelbar erfolgt. Hierfür muss er genauso schnell die gesetzlichen Grundlagen schaffen.“

„Der politische Gestaltungswille eines Bundesgesundheitsministers zeigt sich in seiner Fähigkeit, wirksame Gesetze zu formulieren. Wer stattdessen den Partnern der Selbstverwaltung solche Anweisungen erteilt, hat seinen Gestaltungswillen aufgegeben. Oder er zeigt, dass er nur auf die schnelle Schlagzeile schielt, aber nicht an langfristigen Lösungen interessiert ist. Die neuerliche Volte von Karl Lauterbach zeigt vor allem eins: Auf das Wort des Bundesgesundheitsministers ist kein Verlass mehr!“

Angesichts von Inflation und Energiepreisexplosionen sei die sofortige Entbudgetierung aller Behandlungsfälle im ambulanten Bereich „eine dringende Sofortmaßnahme“, so Heinrich weiter. Daneben müsse der Fachkräftemangel bekämpft werden, indem steigende Kosten für Medizinisches Fachpersonal in den Praxen nachhaltig und zeitnah refinanziert werden.

Kurzfristige Verbesserung

In den Schreiben vom vergangenen Freitag fordert der Lauterbach, dass „die derzeitig hohe Belastung der betroffenen Arztgruppen auf Grund der akuten Atemwegserkrankungen als nicht vorhersehbarer Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs bewertet wird“.

Mit dem Ziel einer „kurzfristigen Verbesserung der Vergütung der Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte“ bitte er „nachdrücklich um Anpassung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses dahingehend, dass die derzeitige Situation für diese Arztgruppe zumindest bis zum Ende des 1. Quartals 2023“ berücksichtigt wird, und zwar auch ohne eine entsprechende Feststellung durch das Robert Koch-Institut (RKI), den Deutschen Bundestag oder die Weltgesundheitsorganisation (WHO). „Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die erbrachten ärztlichen Leistungen zeitnah, spätestens im folgenden Abrechnungszeitraum mit den Preisen der jeweils gültigen Euro-Gebührenordnung vergütet werden“, heißt es in dem Schreiben. Bis 23. Januar soll eine entsprechende Beschlussfassung vorgelegt werden.

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