Beschlüsse des Ärztetages

Praxen befürchten Ruhestandswelle

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Berlin -

Nachwuchsmangel und eine drohende Ruhestandswelle beunruhigen die Ärzt:innen. Beim Deutschen Ärztetag wurden ein Ausbau der Studienplätze und Reform der Ausbildung gefordert. Weitere wichtige des am Freitag zu Ende gegangenen Kongresses im Überblick.

Nachwuchsmangel

Etwa 22 Prozent der Ärzte in Kliniken und Praxen sind nur noch wenige Jahre berufstätig oder stehen unmittelbar vor der Rente – die „Baby-Boomer“-Generation tritt ab. Rund 54.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte sind nach Zahlen der Bundesärztekammer zwischen 60 und 65 Jahre, etwa 35.500 über 65 Jahre alt. Ein Ausbau der Medizin-Studienplätze in den Ländern sei dringend notwendig. „Aber die Studienplätze allein sind es nicht“, sagte die Vizechefin der Bundesärztekammer, Ellen Lundershausen. Auch die Medizinerausbildung selbst müsse reformiert werden. Studienanfänger seien in vielen Fällen „erst in zwölf bis 15 Jahren in der Versorgung angekommen – das ist nach unserer Auffassung eine zu lange Zeit“.

Kinder und Jugendliche

Ein Schwerpunkt des Ärztetages waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jüngsten in der Gesellschaft. Die hätten besonders gelitten, wie die Mediziner in ihrem Arbeitsalltag feststellten. Deswegen müsse das Wohl der Kinder bei der Pandemiebekämpfung in den Fokus genommen werden. «Wir wissen heute, welche enormen Schäden die Schul- und Kita- Schließungen, diese monatelange Isolation durch die Kontaktbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen angerichtet haben», sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt. Er verwies auf Zukunftsängste, erhöhten Leistungsdruck und Vereinsamung. Die Ministerpräsidentenkonferenz am 2. Juni müsse die Weichen stellen für einen sicheren Betrieb von Schulen und Kitas.

Auf Distanz zur Homöopathie

Der Ärztetag beschloss die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der bundesweiten Musterweiterbildungsverordnung zu streichen. Das heißt, dass die Ärztekammern künftig keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anbieten sollen. Der von den Delegierten angenommene Antrag verweist auf fehlende wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegten. Damit fehlten auch die Grundsätze, nach denen in einem kollegialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden könne. „Gute Medizin steht auf dem Boden der Wissenschaft“, twitterte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Für Homöopathie gibt es dort keinen Platz. In einer solchen Frage muss man Farbe bekennen.“

Ärzteschaft gegen Paragraf 219a

Der Ärztetag stützt die Absicht der Ampel-Regierung, den Paragrafen 219a zu streichen. Er regelt im Strafgesetzbuch das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dieser Rechtszustand sei für Ärztinnen und Ärzte unhaltbar, erklärte die Bundesärztekammer. Der Paragraf 219a habe in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass betroffenen Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach Paragraf 218 StGB erschwert worden sei.

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