Präventionsgesetz

Bundesrat wird Bahr ausbremsen

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Berlin -

Zwei Tage vor der Bundestagswahl berät der Bundesrat am Freitag noch zwölf Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition. Dazu zählt auch das Präventionsgesetz von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Daran gekoppelt ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches, mit dem Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden soll. Doch es gilt als sicher, dass die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer das Gesetz stoppen wird.

Wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, ist das Gesetz de facto gestorben: Sobald der neue Bundestag nach der Wahl konstituiert ist, greift der sogenannte Grundsatz der Diskontinuität für alle Gesetzgebungsverfahren, die nicht abgeschlossen sind.

Schwarz-Gelb hatte das Präventionsgesetz Ende Juni 2013 im Bundestag beschlossen. Es sieht unter anderem eine Steigerung der Kassenausgaben auf 500 Millionen Euro vor sowie die Einrichtung einer Präventionskonferenz. Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) und der gesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn (CDU) erklären gemeinsam: „Ziel dieses Gesetzes ist es, dass die Krankenkassen für ihre Versicherten mehr Geld für Prävention und Früherkennung von Krankheiten aufwenden.“

Die Gesundheitsexperten der Union appellieren an den politischen Gegner: „Die beabsichtigte Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die überwiegend SPD-geführten Bundesländer wäre das falsche Zeichen. Wenn wir an den Anfangspunkt der Diskussion zurückgehen müssten, ginge dies zu Lasten der Versorgung der Versicherten und der Zukunftsfestigkeit des Gesundheitssystems.“

Doch bei der SPD ist man der Ansicht, die Regierung bringe ihr Vorhaben mutwillig selbst zum Scheitern. So erklärte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD): „Die Bundesregierung packt das Thema erst kurz vor Toresschluss an, ignoriert die vernichtende Kritik von Ländern, Wissenschaftlern und Wohlfahrtsverbänden an ihrem Entwurf, verknüpft ihn mit einer ebenso missratenen Regelung zur Korruption im Gesundheitswesen und will dem Bundesrat zwei Tage vor der Wahl eine Zustimmung abnötigen.“ Bahr wolle das Thema nur „abhaken“, so Prüfer-Storcks.

Hamburg hat gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen in den Bundesrat eingebracht. Damit soll im Strafgesetzbuch ein entsprechender Passus eingeführt werden. Sollte Rot-Grün bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag gewinnen, könnte das Gesetz sofort der neuen Regierung vorgelegt werden. Hierbei spielt der Wechsel der Legislaturperiode keine Rolle.

Der Bundesrat berät am 20. September über 75 Tagesordnungspunkte. Neben dem Präventionsgesetz geht es unter anderem um die Ergänzung des Betreuungsgeldes, die Begrenzung der Vorstandsvergütung sowie ein Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution.

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