Präventionsgesetz

Bundesrat stoppt Anti-Korruptionsgesetz

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Berlin -

Mit der Mehrheit rot-grün-regierten Länder hat der Bundesrat das Präventionsgesetz der Bundesregierung in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Wegen des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode ist das Gesetzesvorhaben faktisch gestorben – und damit auch die von Schwarz-Gelb geplante Regelung zu Korruption im Gesundheitswesen.

Mit zusätzlichen Millionenausgaben sollten die Krankenkassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Die Opposition hält die Regierungspläne für wirkungslos. Vor allem sei zu wenig Hilfe für Arme vorgesehen, die aber besonders betroffen seien.

Die Länderkammer forderte einen umfassenderen Ansatz unter anderem mit mehrjährigen Programmen in Kooperation von Ländern und Sozialversicherungsträgern. Bereits unter der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war ein Präventionsgesetz gescheitert.

Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern sollte zudem verboten werden, soweit die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist.

SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot der Korruption im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern. Dann hätte auch der Bereich der privaten Krankenversicherung erfasst werden können. „Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren“, so der Bundesrat.

Die Debatte um Korruption hatte durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs an Fahrt gewonnen, nach dem viele Fälle derzeit nicht strafbar sind.

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