Präventionsgesetz

BPI: Nutzenbewertung mit Prävention

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Berlin -

Der Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert, dass übertragbare Krankheiten, antimikobielle Resistenzen und Impfungen Eingang in das geplante Präventionsgesetz finden. Dazu bedürfe es klarer politischer Bekenntnisse, dass Prävention durch und mit Arzneimitteln eine wesentliche Säule der Krankheitsverhinderung sein könne. Beim Präventionsgesetz habe man derzeit den Eindruck, dass Prävention auf keinen Fall medizinisch indiziert sein soll, so der Verband.

So müsse etwa die Verbesserung des Infektionsschutzes zum Gesundheitsziel erklärt werden, fordert der BPI. Bislang wurden für Deutschland sieben Gesundheitsziele festgelegt, darunter in den Bereichen Diabetes, Brustkrebs, Tabakkonsum, Lebenskompetenz, Gesundheitskompetenz, depressive Erkrankungen und Gesundheit im Alter.

„Wir brauchen die Verankerung des Präventionsgedankens beispielsweise auch in der frühen Nutzenbewertung. Das beseitigte Infektionsrisiko wird bei einer frühen Nutzenbewertung aber in keiner Weise gewürdigt“, so BPI-Vorsitzender Dr. Martin Zentgraf. Dabei sei es ein gesellschaftlicher und gesundheitlicher Zusatznutzen für diejenigen, die sich nicht infizieren.

„Und dieser Zusatznutzen ist auf jeden Fall erheblich und in beiden Fällen, Hepatitis C und HIV, lange schon nicht mehr unter dem Begriff 'Hinweis' sondern unter dem Begriff 'Beleg' zu sehen. Wer Prävention ernst meint und Prävention auch entsprechend vergüten will, muss hier also eine Änderung vornehmen“, so Zentrgraf. Infektionskrankheiten müssten als Nutzenkategorie bei der Bewertung von neuen Wirkstoffen anerkannt werden.

Der Kampf gegen die Resistenzen sei nur international zu gewinnen. Deutschland könne dem Anspruch der WHO aber nur ohne nationalstaatliche Hürden gerecht werden. Verfahrensfragen und kleinschrittige gesetzgeberische Maßnahmen im nationalstaatlichen Rahmen dürfen Forschung in diesem Bereich nicht verhindern, so Zentgraf.

„Folglich brauche ich für Arzneimittel, die in Bereichen, die für die Prävention von immenser Bedeutung sind, neu auf den Markt kommen, andere Preisanker, als den der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt sind“, so Zentgraf. Es bedürfe erstattungstechnischer Regelungen, mit denen sich Arzneimittel in Segmenten entwickeln ließen, die von Experten als vorrangig angesehen würden, wie etwa Antibiotikaresistenzen.

Insbesondere beim Impfen ist die Nichtberücksichtigung im Präventionsgesetz Zentgraf zufolge ein fataler Fehler: „Ich finde es unglaublich, dass bei den Gesundheitszielen das Ziel 'Impfquote erhöhen' nicht vorkommt.“ Ebenfalls zweifelhaft sei, dass das Thema Impfen in dem Gesetzentwurf nur im Zusammenhang mit der möglichen Einbindung von Betriebsärzten in Schutzimpfungen vorkomme.

Die kostengünstige und wirksame Vorbeugung durch das Impfen müsse deutlich in den Vordergrund treten, fordert der BPI. Deutschland verfehle zunehmend die WHO-Impfziele und werde so zum Exporteur von Infektionskrankheiten. „Wir müssen im Gesetz gemeinsame Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft verankern. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung konkreter Impfziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie und konkrete Umsetzungsschritte, die von einer nationalen Koordinierungsstelle gebündelt werden“ so Dr. Klaus Schlüter, Geschäftsführer der Sanofi Pasteur MSD.

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