Präventionsgesetz

KBV will bei Prävention mitreden APOTHEKE ADHOC, 27.11.2014 11:10 Uhr

Handlungsfelder definieren: Die KBV will eine stärkere Einbindung in das Präventionsgesetz. Foto:Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nach den Apothekern bemängeln nun auch die Ärzte die fehlende Einbindung in den Referentenentwurf für das Präventionsgesetz. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert den Gesetzgeber in einer Stellungnahme dazu auf, die medizinische Kompetenz zu nutzen. Denn die Bevölkerung schreibe den Ärzten im Bereich der Prävention die größte Kompetenz zu.

Zwar ist der ärztliche Sachverstand im Referentenentwurf durchaus angesprochen. Den Ärzten ist das aber zu unkonkret. Bei der Entwicklung der nationalen Präventionsstrategie sowie in der Nationalen Präventionskonferenz sei die KBV nicht berücksichtigt worden, heißt es. Im Gegensatz zu den Apothekern sind die Kassenärzte zwar optimistisch, zumindest in das geplante Präventionsforum eingebunden zu werden. In diesem Rahmen könne man aber lediglich marginal an der Strategie mitwirken.

Bemängelt wird, dass die maßgeblichen Organisationen für die Gesundheitsförderung, die am Präventionsforum beteiligt sein sollen, nicht benannt seien. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten entsprechend auf Landesebene bei der Landesrahmenvereinbarung einbezogen werden.

Mitreden wollen die Ärzte außerdem bei den zu definierenden Handlungsfeldern und der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung künftiger Kassenleistungen zur Prävention. Dies sei bislang nicht vorgesehen. Die KBV bezweifelt, dass sinnvolle präventive Angebote für Versicherte vor Ort und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stünden, wenn diese allein im Ermessen der Krankenkassen lägen: Die Konkretisierung von primärpräventiven Leistungen als Satzungsleistungen könne nicht das Ziel eines flächendeckenden Angebots qualitätsorientierter Präventionsmaßnahmen erfüllen.

Aus Sicht der KBV sollte stattdessen eine Verpflichtung der Partner der Bundesmantelverträge zur Einführung von Leistungen der Primär- und Tertiärprävention durch bundesweit einheitliche Rahmenvorgaben geschaffen werden. Dabei sollten insbesondere die Aspekte der individuellen Verhaltensprävention in der Primärprävention im Fokus stehen.

Grundsätzlich müsse die KBV als Vertreterin der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zwingend beteiligt werden, wenn es um die Ausgestaltung der Leistungen, Inhalte und Zielgruppe sowie der Methodik der Leistungserbringung beteiligt werden.

Die KBV schlägt vor, primäre und tertiäre Prävention zu Pflichtleistungen der Krankenkassen zu machen. Unklar bleibe ansonsten, wie der Arzt eine Präventionsempfehlung abgeben solle, wenn ihm nicht bekannt sei, ob die Krankenkasse diese erstatte. Zwar soll der GKV-Spitzenverband eine Übersicht erstellen. Eine Auswahl aus dieser Liste sei für den Arzt jedoch mit einem bürokratischen Aufwand verbunden.

Mit den geplanten Regelungen zu Impfungen ist die KBV zufrieden. Laut Gesetzentwurf sind auch Betriebsärzte geeignet, die Impfquoten zu erhöhen. Wegen ihrer Nähe zu den Beschäftigten in den Betrieben könnten diese einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Diese Personengruppe sei gerade in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des „Nationalen Aktionsplans zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland“ als nur schwer zu erreichende, aber für den Erfolg wichtige Zielgruppe identifiziert worden.

Die KBV wünscht sich zusätzlich, dass Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, künftig Schutzimpfungen zu Lasten der Kassen vornehmen dürfen.