Bürokratiewahn

Präqualifiziert für den Läusekamm

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Berlin -

Es scheint in der Tat absurd: Apothekenpersonal, das fähig und befugt ist, selbst gefährliche Arzneimittel abzugeben, muss regelmäßig seine Qualifikation nachweisen, um Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe zu verkaufen. Nicht nur der Unmut darüber wächst, auch wirtschaftlich wird die Hilfsmittelabgabe zunehmend unrentabel.

Offiziell soll durch das Präqualifizierungsverfahren – also die vorwettbewerbliche Eignungsprüfung – eine hohe Qualität bei der Hilfsmittelversorgung sichergestellt werden. Die potenziellen Abgabestellen sollen nachweisen, dass sie fachkundig und leistungsfähig sind. Nach einer ersten Präqualifikation muss dann in einem Turnus von fünf Jahren jeweils erneut nachgewiesen werden, dass der Standard erfüllt wird.

Laut ABDA besitzen rund 18.000 Apotheken zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung. Immer lauter wird dabei jedoch die Frage gestellt, wozu denn dann erneut ein solcher Wust an Dokumenten – und Kosten – notwendig sein soll. Wozu erneut der Grundbucheintrag oder Mietvertrag? Wozu erneut Raum- und Grundrissskizzen? Bundeszentralregister, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, alles muss bei der Erneuerung der Präqualifikation erneut mit aktualisiertem Datum eingebracht werden.

Aus informierten Kreisen hört man andere Interpretationen: Die Kostenträger wollen nicht nur mehr Transparenz von den Leistungserbringern, sie wollen Führung und Einfluss ausbauen. Der strategische Ansatz: Durch erschwerten Zugang auf Verkäuferseite soll der Markt – einfach gesagt – auf diejenigen begrenzt werden, die sich wirklich anstrengen. Weniger Verkäufer, weniger Kosten – so die simple Rechnung. Für die allermeisten Apotheken geht es bei der Hilfsmittelabgabe ohnehin längst nicht mehr um ein Vertragsmodell, sondern um ein Instrument zur Kundenbindung angesichts der Konkurrenz durch die Versender. Tatsächlich geben viele Apotheken Hilfsmittel fast zum Einkaufspreis ab, Gewinn machen sie damit kaum.

Dabei steigen die Ausgaben der Krankenkassen, zuletzt um 34 Millionen Euro von 637 Millionen im Jahr 2016 auf 671 Millionen Euro im Jahr 2017, eine Zunahme von immerhin 5,3 Prozent. Der mit Abstand größte Posten waren dabei die Produktgruppe der Applikationshilfen, zu der beispielsweise Insulin- oder Adrenalinpens gehören. Sie schlugen mit 258 Millionen Euro zu Buche.

Mit einigem Abstand dahinter folgen die Inkontinenzhilfen mit 128 Millionen Euro und die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie mit 91 Millionen. Messgeräte für Körperfunktionen und Inhalations- sowie Atemtherapiegeräte kosteten 44 beziehungsweise 40 Millionen Euro, jeweils 18 Millionen wurden für Absauggeräte und Sehhilfen ausgegeben. Mit elf, neun und sechs Millionen Euro folgen Bandagen, Stromaartikel und Orthesen.

Und die Zahl der Produkte und Produktgruppen, für die man eine Präqualifizierung nachweisen muss, steigt stetig – bei gleichzeitig abnehmendem Ertrag. Die jüngste ist Produktgruppe 99: Sie enthält Erektionsringe, Vakuum-Erektionssysteme, Vaginaltrainer, Hilfsmittel zur Anwendung an der Nase sowie Läuse- und Nissenkämme.

22 Produktgruppen sind in einem aktuellen Antrag aufgeführt, mit jeweils ein bis fünf Artikeln. Für jede Produktgruppe muss eine eigene Präqualifizierung durchlaufen werden, von Blindenlangstöcken (PG 07) über Inhalationsgeräte (PG 14), Dusch- oder Toilettenrollstühle (PG 18) bis hin zu konfektionierten Stomabandagen (PG 29). Verbandmittel wiederum sind weder Hilfs- noch Pflegehilfsmittel, Arzneimittel schon gar nicht, können aber trotzdem abgerechnet werden.

Hinzu kommt ein Wust aus Regularien, der zu regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen führt. Was ein Versicherter in Bayern in der Apotheke auf Kassenkosten bekommt, erhält er einige Kilometer weiter in Baden-Württemberg eventuell schon nicht mehr. Das kann nicht nur zu verständlichem Frust und einer Abnahme der Erwartungsverlässlichkeit auf Seite der Patienten führen, sondern vor allem auch zu erheblicher Unsicherheit auf Seiten der Apotheken.

Denn den Überblick über alle Hilfsmittelverträge der Kassen hat längst kaum jemand mehr, wozu auch die ungezählten Nachträge ihr Zutun leisten. Bis zu 28 Nachträge pro Hilfsmittelvertrag sind es. Die Hilfsmittelabgabe kann so zum Retax-Minenfeld werden.

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