Vorteil für Apotheken?

Präquali: Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG

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Berlin -

Die Sanitätshauskette Stolle legt Verfassungsbeschwerde gegen das Engpass-Gesetz (ALBVVG) ein. Hintergrund ist die beschlossene Abschaffung der Präqualifizierung für Apotheken. Die im Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) zusammengeschlossenen Hilfsmittelanbieter fordern eine verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer.

Schon im Gesetzgebungsverfahren hatte WvD Bedenken gegen die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung geäußert. Aus Sicht der Initiative werden damit bestimmte Anbieter bevorzugt: Apotheken könnten die Versorgung in Bereichen übernehmen, die üblicherweise und vornehmlich in Sanitätshäusern verantwortet werden. Zumindest an den Verhandlungen zu den Produktgruppen müssten auch die anderen Hilfsmittelanbieter beteiligt werden.

Genau darauf zielt jetzt auch die Verfassungsbeschwerde ab. Zusätzlich fordert das Bündnis nun zeitnahe politische Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die sich „an den Prinzipien des fairen Wettbewerbes und einheitlicher Qualitätsstandards für alle Hilfsmittelleistungserbringer orientieren“.

„Wir hatten bereits in der Öffentlichen Anhörung zum ALBVVG als führender Dachverband der Hilfsmittelleistungserbringer zwar die Bemühungen des Gesetzgebers um eine Entbürokratisierung grundsätzlich begrüßt, jedoch klare Bedenken gegen die einseitige Benachteiligung der Sanitätshäuser durch die getroffenen Regelungen geäußert“, betonen die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. Die nun ankündigte gerichtliche Klärung durch Stolle sei daher nur folgerichtig.

„Jetzt muss es politisch jedoch darum gehen, rasch eine verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer umzusetzen und einen langen Rechtsstreit zu vermeiden“, fordern Abel und Grunau. „Wir stehen als Verband bereit, gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer solchen einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten. Unsere Reformvorschläge hierzu liegen vor.“

Im Zuge des ALBVVG wurde eine Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ eingeführt; Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband müssen darüber verhandeln. Infrage kommen laut Gesetzgeber alle Hilfsmittel sämtlicher Versorgungsbereiche jenseits des „Blindenführhundes“ und solchen, die einen Meisterbrief erfordern. Dies betrifft derzeit knapp 50 Versorgungsbereiche, zu denen neben Milchpumpen und Insulinpens auch die Kompressionstherapie fällt.

Mitglieder von WvD sind der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik sowie Egroh, Ortheg Reha-Service-Ring, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC).

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