Präimplantationsdiagnostik

Parteien ringen um PID-Verordnung

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Berlin -

Vor der Entscheidung im Bundesrat kocht die Debatte über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) wieder hoch. Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) sagte: „Der Schutz des ungeborenen Lebens muss oberste Priorität haben.“ Die PID müsse verantwortungsbewusst genutzt werden – „und nur, wenn es zwingend notwendig ist“. Entsprechende Forderungen Bayerns hätten im Gesundheitsausschuss der Länderkammer eine deutliche Mehrheit gefunden.

An diesem Freitag entscheidet der Bundesrat über die PID-Verordnung. Im Sommer 2011 hatte der Bundestag beschlossen, die PID in Ausnahmen zuzulassen. Ohne Rechtsverordnung zu den Bedingungen gilt aber das damals auch beschlossene grundsätzliche Verbot. Strittig ist, an wie vielen Zentren die PID vorgenommen werden soll und wie die vorgesehenen Ethikkommissionen beschaffen sein sollen. Sie sollen im Einzelfall über die PID bei einem Paar entscheiden.

Bayern fordert, die Zahl der PID-Zentren zu beschränken und die Zahl der entscheidenden Ethikkommissionen niedrig zu halten. In den Entscheidungsgremien sollte es demnach nicht zu einem Übergewicht der Mediziner kommen. Auch Nordrhein-Westfalen fordert eine Konzentration der PID auf bundesweit wenige Zentren. „Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland ein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt für PID-Leistungen entsteht“, sagte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin, Ulrike Flach (FDP), hofft auf eine Einigung mit den Ländern: „Wenn wir alle konstruktiv debattieren, können wir im Sommer zu einer Lösung für die betroffenen Paare kommen.“ Als Ergebnis dürfe nicht stehen, dass es am Ende gar kein Zentrum für die PID gebe. „Es wäre gut, wenn es in jedem Bundesland ein Zentrum gibt. Wir haben im Verordnungsentwurf aber auch vorgesehen, dass sich Länder zusammenschließen können“, sagte Flach.

In den Ethikkommissionen sollten zudem – anders als von Bayern gewollt – die Mediziner die Mehrheit haben. „Deshalb haben wir vorgesehen, dass vier Mediziner, ein Ethiker, ein Rechtsspezialist und ein Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe behinderter Menschen auf Landesebene dort vertreten sein sollen.“

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