Präimplantationsdiagnostik

Bundeskabinett stimmt für PID-Verordnung

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Nach jahrelangen Debatten hat die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) die letzte rechtliche Hürde in Deutschland genommen. Das Bundeskabinett ließ eine Verordnung mit den zentralen Details für die Gentests am Embryonen aus dem Reagenzglas passieren. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Die Verordnung tritt nach zwölf Monaten in Kraft. Die Bundesländer haben soviel Zeit, um vorgeschriebene Stellen aufzubauen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte: „Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten.“ Die Durchführung der PID werden künftig in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein. „Es geht hierbei um wenige Fälle in Deutschland – um Fälle, die einen berühren; denn die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich“, sagte Bahr.

An die Zulassung der Zentren sollen hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt werden: Die Entscheidung über eine Zulassung soll bei den Landesbehörden liegen, sodass diese sich an dem jeweiligen Bedarf orientieren können. Unabhängige und interdisziplinär besetzte Ethikkommissionen sollen die Anträge nach medizinischen, psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkten bewerten. Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle soll die von den Zentren im Rahmen der PID durchgeführten Maßnahmen dokumentieren.

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