Liberalisierung

Ärzte/Apotheker: TTIP gefährdet Patienten

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Berlin -

Laut EU-Kommission sollen die geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen keine Auswirkungen auf das Gesundheitssystem haben. Doch Apotheker, Ärzte und Zahnärzte fürchten eine Liberalisierung durch die Hintertür. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Spitzenorganisationen der Heilberufe die Verhandlungsführer zwingend auf, Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von TTIP und CETA auszuschließen.

In einer gemeinsamen Erklärung schreiben ABDA, Bundesärzte- und -zahnärztekammer (BÄK, BZÄK) sowie Kassenärztliche und -zahnärztliche Bundesvereinigung (KBV, KZBV), Kapitalinteressen dürften medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland existiere ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen. Im Gegensatz dazu sei die Versorgungslandschaft in den USA stark marktwirtschaftlich geprägt und weise deutlich weniger solidarische Elemente auf.

Etablierte Schutzmechanismen dürften durch die Freihandelsabkommen nicht aufgebrochen werden, um „rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken und MVZ zu eröffnen“.

Aus Sicht der Apotheker und Ärzte würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung in Deutschland durch eine noch stärkere Ökonomisierung „nachhaltig“ gefährdet. Außerdem führe eine Liberalisierung zu einer Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Jeder Patient müsse auch künftig flächendeckend und wohnortnah versorgt werden. „Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesundheitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungsverpflichtungen zu schützen“, heißt es in der Erklärung. Freihandelsabkommen dienten der wirtschaftlichen Entwicklung, müssten aber dort ihre Grenze haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigten.

Wert legen die Heilberufler auf den Erhalt der geltenden Vorschriften für den Zugang zu den Heilberufen und zur Berufsausübung. Auch die liberalen Patentgesetze aus den USA dürften in Europa keinen Einzug halten, da ansonsten Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden könnten.

Ärzte und Apotheker verweisen darauf, dass der Gesundheitsbereich schon innerhalb der EU aus gutem Grund bei den Mitgliedstaaten angesiedelt sei: So habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach entschieden, „dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses“ eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen könne. Die Gewährleistung des Patientenschutzes und einer hochwertigen Gesundheitsversorgung seien solche zwingenden Gründe. Die Verhandlungsführer der EU müssten dafür Sorge tragen, dass beide nicht „einem rein marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen“.

Außerdem fürchten die Heilberufler, dass TTIP und CETA zu parallelen Entscheidungsstrukturen führen könnten: Internationale industriegetragene Normungs- und Regulierungsgremien könnten die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme aushebeln. Als Beispiel nennen sie den Kampf um das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und den Zugang zu den Daten, die aus klinischen Studien gewonnen werden.

Auch die privaten Schiedsgerichte, an die sich Unternehmen wenden können, wenn sie sich diskriminiert fühlen, seien mit erheblichen Risiken verbunden: Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus internationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten vermutlich nicht gerecht. „Die Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher Sicht nicht akzeptabel.“ Das Drohpotenzial möglicher Schadensersatzforderung reiche aus, um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen.

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