Der GKV-Spitzenverband hält eine Weiterentwicklung der Apothekenvergütung für erforderlich. Doch dabei geht es nicht um eine Honorarerhöhung, sondern um eine Umverteilung – konkret um eine Neuordnung der Vergütung mit Grundvergütung und Versorgungsbonus. Durch die Absenkung des Fixums auf einen Sockelbetrag sollen Mittel frei werden, die dann gezielt an Apotheken mit geringer Kundenfrequenz gezahlt werden sollen. Eine zentrale Rolle spielen geleistete Nacht- und Notdienste, wie aus einem Konzeptpapier vom 18. April hervorgeht.
Die Kassen begrüßen die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und auch die darin enthaltene Absenkung der prozentualen Vergütung von 3 auf 2 Prozent. „Der variable Vergütungsanteil von hochteuren Arzneimitteln steht nicht in Relation zu dem tatsächlichen Aufwand in der Apotheke. Zusätzlich sollte eine Deckelung eingeführt werden, wie dies heute bereits im Großhandel der Fall ist. Auch der Verweis auf vermeintliche Handelsrisiken rechtfertigt die Kosten durch den ungedeckelten variablen Vergütungsanteil bei diesen Medikamenten nicht. Eine Deckelung ist auch vor dem Hintergrund weiterhin steigender Arzneimittelpreise sachgerecht, da hier keine Mehraufwände entstehen.“
Allerdings werde durch die parallel vorgesehen Anhebung des Fixums kein positiver Effekt auf die Flächendeckung erzielt: Denn von der heute bestehenden Vergütungslogik mit hohem Fixum profitierten Apotheken mit hohem Packungsabsatz. „Dies sind insbesondere Apotheken in zentralen städtischen Lagen mit hoher Kundenfrequenz sowie nicht zuletzt Versandhandelsapotheken. An dieser Logik würde eine weitere allgemeine Anhebung des Fixums nichts ändern. Mittel, die zur Stärkung bedarfsnotwendiger Apotheken auf dem Land notwendig wären, würden so in der Tendenz weiterhin in urbane Gebiete fließen. Angesichts der bestehenden Niederlassungsfreiheit würde so weiter der Trend bestärkt, Standorte nach unternehmerischen Faktoren und nicht nach dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung auszuwählen.“
Von weiterhin steigenden Preisen profitieren aus Sicht des GKV besonders Apotheken, die in räumlicher Nähe zu Einrichtungen angesiedelt sind, die hochpreisige Arzneimitteltherapien verordnen. „Eine Erhöhung der Nacht- und Notdienstvergütung vermag dies absehbar nicht auszugleichen, mit ihr geht zudem eine steigende Belastung der Beitragszahlenden einher.“ Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollten die finanziellen Mittel für die Erhöhung der Notdienstvergütung daher aufkommensneutral aus einer Absenkung des Festzuschlags gewonnen und somit umverteilt werden.
Um die flächendeckende Versorgung zu sichern, sollte aus Sicht des GKV-Spitzenverbands die Vergütung weniger am Absatz ausgerichtet sein, sondern stärker an Bedarfskriterien angepasst werden. Damit bedarfsnotwendige Apotheken von einer Neuordnung wirklich profitieren, seien zwei Schritte notwendig:
1. Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der Apotheken stärke, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Hier kommen die Nacht- und Notdienste ins Spiel, die aus Sicht der Kassen ein Indikator für die Versorgungsrelevanz sind. „Mehr Notdienste weisen auf einen erhöhten Versorgungsbedarf hin“, so die Theorie des GKV-Spitzenverbands. „Der bislang regional festgelegte Bedarf für Nacht- und Notdienste wäre entsprechend auf bundeseinheitliche Standards zu justieren. Bei der Verteilung der Notdienste sollte zudem aus Effizienzgründen länderübergreifend geplant werden.“
2. Stärkere Umverteilung zu flächenversorgenden Apotheken durch ein degressiv ausgestaltetes Fixum. „Eine entsprechende Regelung könnte aufwandsarm unter Beibehaltung des einheitlichen Apothekenverkaufspreises über den Nacht- und Notdienstfonds umgesetzt werden. Um die Nacht- und Notdienstpauschale korrekt abzuführen, melden Apotheken bereits heute die Zahl abgegebener Fertigarzneimittelpackungen an den Nacht- und Notdienstfonds.“
Das Fixum soll in zwei Vergütungsbestandteile aufgeteilt werden – Grundbestandteil für alle Apotheken und eine zusätzliche Vergütungskomponente. „Der zusätzliche Versorgungsbonus wäre jenen Apotheken vorbehalten, die unter festzulegenden Packungszahlen blieben.“ Denkbar wäre auch eine gestaffelte Vergütung.
„Durch zeitnahe Ausschüttungen wäre insbesondere auch die Liquidität der versorgungsrelevanten Apotheken weiterhin gesichert“, so der GKV-Spitzenverband. „Ohnehin wirtschaftlich sehr gut gestellte Apotheken in urbaner Zentrallage sowie Versandhandelsapotheken mit ihren Skalierungsvorteilen würden entsprechend nur den Grundbestandteil erhalten. Die Umsetzung wäre ausgabenneutral zu gestalten.“
Flächenversorgende Apotheken in peripherer Lage mit einer niedrigen Kundenfrequenz und entsprechend niedrigeren Absatzzahlen würden so zusätzlich einen Versorgungsbonus erhalten. Sie würden gezielt durch diese versorgungssichernde Vergütung bessergestellt.
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