Der Franzose Yves Bot ist seit dem 7. Oktober 2006 Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er hat in seiner Karriere als Staats- und Generalanwalt in Frankreich viele Stationen durchlaufen und war an entscheidenden Prozessen beteiligt. Obwohl er politisch zum rechten Flügel in Frankreich gehört, gilt er als unabhängig - auch in Bezug auf die konservative Partei Rassemblement pour la République (RPR). Von seinen Gegnern wird er dagegen als „Maulwurf“ der Rechten angegriffen, der engen Kontakt zum französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy hält. Bot wurde am 22. August 1947 in Chateau-Thierry im nordfranzösischen Département Aisne geboren.
Bei Gericht begann Bot seine Karriere 1970 als Rechnungsprüfer. Von 1974 bis 1982 war Bot erster Amtsanwalt in Le Mans, anschließend Staatsanwalt in Dieppe. 1984 ging er als stellvertretender Staatsanwalt an das Landgericht Straßburg, zwei Jahre später als Staatsanwalt in die korsische Hafenstadt Bastia.
Schon nach zwei Jahren verschlug es Bot wieder in den Norden Frankreichs, als Generalanwalt zum Berufungsgericht in Caen. Anschließend kehrte er nach Le Mans zurück und unterstützte als Staatsanwalt den Ermittlungsrichter Thierry Jean-Pierre in einer finanzpolitischen Affäre um Vertraute des damaligen Präsidenten Francois Mitterand. Von 1993 bis 1995 wurde er Sonderbeauftragter des Justizministers.
Die folgenden sieben Jahre war er Staatsanwalt am Landgericht Nanterre. In einem Skandal um die RPR verhinderte Bot eine Anhörung des damaligen Präsidenten Jacques Chirac wegen fiktiver Angestellter der Partei. Am Landgericht Paris bekleidete Bot ab 2002 das Amt des Staatsanwaltes. 2004 wurde er Generalanwalt am Berufungsgericht der Hauptstadt, dem Cour d´appell Paris, mit dem Auftrag, die Staatsanwaltschaft in Frankreich zu reformieren.
Als einer von acht Generalanwälten am EuGH unterstützt Bot die EU-Richter. Die Generalanwälte sollen „in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit“ Rechtsgutachten erstellen, die Schlussanträge. Den Generalanwälten können nur Rechtssachen zugewiesen werden, die nicht ihr Herkunftsland betreffen.
Bot hatte bereits im April in einem Vertragsverletzungsverfahren zum deutschen Gesundheitswesen seine Stellungnahme abgegeben: Die Vorschriften zur räumlichen Nähe von Krankenhaus versorgenden Apotheken, seien ein angemessenes Mittel für den Gesundheitsschutz. Die Umsetzung der Pflicht zur Beratung und zur Überwachung durch einen externen Apotheker setze dessen persönliche Anwesenheit im Krankenhaus in regelmäßigen Abständen sowie seine Verfügbarkeit im Notfall voraus, so Bot. Im September folgten die EU-Richter Bots Ausführungen und wiesen die Klage der EU-Kommission als unbegründet ab.
Auch im Fall der österreichischen Elektronik- und Optikerkette Hartlauer kam Bot zu der Ansicht, dass im Bereich der Gesundheitsversorgung Niederlassungsbeschränkungen nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehen, sofern sie fair und nachvollziehbar ausgestaltet sind. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob Antragsverfahren für die Neugründung von Zahnambulatorien in Österreich eine unrechtmäßige Einschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellen.
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