Impfstoffverträge

Sparen bei Schutzimpfungen

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Berlin -

Rabattverträge verbindet man eigentlich mit klassischen Generika. Doch Krankenkassen schließend zunehmend auch Verträge über Impfstoffe. Möglich macht dies eine Regelung, die 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt wurde. Dass Ärzte einfach den Impfstoff bestellen, den sie für richtig halten, ist heute kaum noch üblich.

In den meisten Bundesländern beschränken sich die Krankenkassen noch auf Ausschreibungen über Grippeimpfstoffe: Derzeit gibt es in sieben Bundesländern solche Verträge – in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen-Lippe, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für die kommende Saison wurden die Impfstoffe außerdem in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein und Sachsen-Anhalt ausgeschrieben.

Besonders aktiv ist die AOK Baden-Württemberg. Die Kasse, die sich auch um die klassischen Rabattverträge für die AOKen kümmert, hatte 2012 sieben Impfstoffe ausgeschrieben: Vakzine gegen Influenza, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Meningokokken C und Varizellen, die Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln, die Vierfachimpfung gegen Diphterie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus sowie die Fünffachimpfung, die zusätzlich vor Haemophilus influenzae b schützen soll.

Die Verträge für die meisten Impfstoffe gelten seit Jahresbeginn für zwölf Monate, die Vereinbarung über die Grippeimpfstoffe gilt hingegen ab Juli für zwei Jahre. Die Ärzte haben mit den Kassen vereinbart, statt einer namentlichen Verordnung „Impfstoff gegen ...“ zu verschreiben. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg wehrt sich gegen diese Vereinbarung und lässt die generische Verordnung derzeit juristisch prüfen.

Auch in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verordnen Ärzte seit 2011 generisch: Eine Vereinbarung zwischen Apothekern, Ärzten und Krankenkassen sieht vor, dass die Apotheker entscheiden, welchen Impfstoff sie abgeben.

Bei den Kassen rechnen sie einen einheitlichen Preis ab – in der kommenden Saison 7,75 Euro. Die Apotheken können die Vakzine über die D.S.C. Dienstleistungs-Service-Center GmbH, eine Tochterfirma des Berliner Apotheker-Vereins, bestellen.

In Hessen und Rheinland-Pfalz haben die Apothekerverbände ebenfalls eine Pauschale ausgehandelt – dort dürfen die Ärzte Impfstoffe aber weiterhin in Eigenregie verordnen. Die Apotheker erhalten daher eine etwas höhere Pauschale von 8,30 Euro für nicht adjuvantierte Impfstoffe und 9,30 Euro für adjuvantierte Impfstoffe. Im Saarland verhandeln Apothekerverein und Kassen derzeit über eine Vereinbarung.

Auch in Sachsen-Anhalt lag die Verantwortung für die Impfstoffe lange Zeit bei den Pharmazeuten – allerdings bei nur einer Apotheke. Bereits 2010 war die Impfstoffversorgung unter den Apotheken ausgeschrieben worden – die Stern-Apotheke in Magdeburg erhielt den Zuschlag und sollte in der Saison 2010/2011 alle Ärzte im Land beliefern. In den folgenden Saisons versorgten eine nordrhein-westfälische sowie eine bayerische und eine niedersächsische Apotheke die Ärzte in Sachsen-Anhalt mit Grippeimpfstoffen.

Der Landesapothekerverband hatte das Verfahren wiederholt kritisiert, die Ärzte bemängelten Lieferschwierigkeiten und lange Wartezeiten. Für die kommende Saison wurden die Impfstoffe gegen Influenza nun für die Hersteller ausgeschrieben – alle Apotheken sollen an der Belieferung der Ärzte beteiligt sein.

Neben Grippeimpfstoffen soll es ab Juli drei weitere Vakzine nur noch von einem Hersteller geben: Die Barmer hat im Auftrag aller Kassen die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphterie und Keuchhusten (TdPa) sowie die Impfung gegen FSME und Meningokokken C ausgeschrieben.

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