Ein Polizeieinsatz in der Notaufnahme eines Krankenhauses wegen einer Patientin, die die „Pille danach“ genommen hatte, hat in Polen für Aufruhr gesorgt. Der Menschenrechtsbeauftragte Marcin Wiacek verlange von dem Chef der zuständigen Polizeidirektion in Krakau eine Aufklärung des Vorfalls, wie Wiaceks Sprecherin am Mittwoch in Warschau sagte.
Die Patientin, von der nur der Vorname Joanna bekannt ist, hatte am 27. April ihre Psychiaterin angerufen und gesagt, dass sie die „Pille danach“ genommen habe, wie der Sender TVN24 am Dienstag berichtete. Die Frau sagte demnach, sie fühle sich körperlich und psychisch schlecht, habe aber keine Selbstmordgedanken. Die Ärztin schickte daraufhin einen Krankenwagen und eine Polizeistreife zu ihrer Wohnung.
Die Patientin wurde in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht. Die Polizei blieb dabei. „Die Polizistinnen sagten mir, ich solle mich ausziehen, Kniebeugen machen und husten. Ich zog mich aus, aber nicht meine Unterhose, weil ich immer noch blutete. Es war erniedrigend und demütigend für mich“, erzählte die Frau TVN24.
Ein Arzt aus der Notaufnahme berichtete dem Sender, vier männliche Polizeibeamte hätten um die verängstigte Frau herumgestanden und den Medizinern die Arbeit erschwert. Außerdem habe die Polizei das Laptop der Frau konfisziert. Als Arzt und Patientin fragten, warum das notwendig sei, hätten die Polizisten erklärt, dieser müsse für das „Protokoll der Festnahme“ sichergestellt werden.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft Krakau ermittelt wegen Beihilfe zum Selbstmord und Beihilfe zum illegalen Schwangerschaftsabbruch. Im Jahr 2021 war in Polen nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist.
In einer Stellungsnahme der Polizei hieß es am Mittwoch, die Psychiaterin habe bei ihrem Anruf in der Einsatzzentrale davon gesprochen, dass ihre Patientin möglicherweise Selbstmord begehen wolle und eine unbekannte Substanz eingenommen habe. Die Frau habe den Beamten gegenüber angegeben, die Mittel im Internet gekauft zu haben, aber Informationen zu weiteren Details verweigert.
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