Der Lohnabstand zwischen Klinikärzten und Medizinern im öffentlichen Gesundheitsdiensts hat nicht nur Folgen für die Gesundheitskontrollen bei Schülern. Neben den dafür zuständigen Gesundheitsämtern der Kreise findet auch die Polizei kaum noch Mediziner, die für Behörden arbeiten wollen.
„Das Besoldungsrecht bindet uns bei der Einkommensgestaltung die Hände. Für einen Polizeiarzt kann es nur die Gruppen A14/A15 geben. Und dafür wird es heute immer schwieriger, Bewerber zu finden“, konstatierte Innenminister Lorenz Caffier (CDU). In der Folge könnte einige der Polizeiarzt-Stellen im Land nicht besetzt werden. Ähnlich problematisch sei die Fachkräftegewinnung bei IT-Spezialisten, die in der freien Wirtschaft ebenfalls deutlich bessere Verdienstmöglichkeiten hätten, sagte Caffier.
Laut Besoldungstabelle können Berufseinsteiger mit akademischem Abschluss mit einer monatlichen Vergütung von 4000 bis 5000 Euro rechnen. Die Besoldungsstufe A14 endet für langjährige Beamte bei 4500, die A15 bei 6200 Euro monatlich. Eine Hochstufung in die besser dotierten B-Gruppen sei bei der Polizei Spitzenbeamten vorbehalten. „Man kann ja, weil in einigen Berufen akuter Mangel herrscht, nicht das ganze Lohngefüge auf den Kopf stellen“, sagte Caffier. Er versuche daher, niedergelassene Ärzte auf dem Wege der Nebentätigkeit für die medizinische Versorgung in der Landespolizei zu gewinnen.
Der Mangel an Amtsärzten im Land war durch die jüngste Statistik zu den Gesundheitskontrollen bei Schülern erneut offenkundig geworden. Demnach wurden im Schuljahr 2017/2018 wegen fehlender Mediziner nur 70 Prozent der Viert- und 45 Prozent der Achtklässler von Amtsärzten untersucht, obwohl Gesundheitskontrollen in diesen Klassenstufen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wie das Gesundheitsministerium unter Berufung auf den Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst mitteilte, verdienen Mediziner in Krankenhäusern oder in Arztpraxen im Schnitt 1000 bis 1500 Euro pro Monat mehr. Politiker mehrerer Parteien forderten daraufhin eine Anpassung der Besoldung des öffentlichen Gesundheitsdiensts an die Vergütung in Krankenhäusern.
APOTHEKE ADHOC Debatte