Bundeskabinett

Plastiktüten sollen verboten werden

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Berlin -

Beutel, Rucksack oder Tragenetz – aber jedenfalls keine Plastiktüte: An Deutschlands Ladenkassen sollen Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff verboten werden. Der Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Es geht um die typischen Tüten, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen bekommt und die in aller Regel inzwischen etwas kosten – nicht aber um Müllbeutel oder andere, die nicht zur Verpackung gedacht sind. Dünne Beutel etwa für Obst oder Gemüse bleiben aber ebenso erlaubt wie stabilere Tüten.

„Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt“, sagte die SPD-Politikerin Schulze in Berlin. Das Verbot sei ein Signal gegen Wegwerfmentalität. Obwohl die Nutzung der nun vom Verbot betroffenen Tüten zurückgegangen sei, würden noch 1,6 Milliarden Stück im Jahr in Deutschland verbraucht. „Immer mehr Menschen gewöhnen sich daran, Mehrwegtaschen dabei zu haben“, sagte Schulze und mahnte: Papiertüten seien keine gute Alternative, es solle Mehrweg sein.

Auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tragetaschen sollen verboten werden. Die seien eine „wirkliche Mogelpackung“ und mehr Plastik als bio, sagte Schulze. Sie ließen sich oft nicht recyceln, und der Anbau von Pflanzen für die Kunststoffproduktion sei häufig mit Pestizid-Einsatz und Monokulturen verbunden.

Die Ausnahme für sogenannte Hemdchenbeutel am Obst- und Gemüsestand habe Umweltschutzgründe, erklärte Schulze. „Wenn wir das verbieten würden, dann würden wir viel mehr Verpackungen bekommen.“ Dann würden etwa Äpfel und Birnen wieder stärker in Plastik angeboten. Zu Alternativen wie Mehrweg-Netzen sei man mit dem Handel im Gespräch. Überhaupt sei das Tüten-Verbot nur ein Baustein im Kampf gegen zu viel Plastikmüll. Verbote für Wegwerfplastik kommen auch aus Brüssel: In der EU ist ab 2021 der Verkauf unter anderem von Plastiktellern und -besteck sowie von Strohhalmen aus Plastik tabu.

Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestag sich mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, soll es noch eine rund sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, damit Geschäfte Restbestände an die Kunden ausgeben können. Für den Vollzug sind die Länder zuständig, es drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro.

Schulze hatte ein Verbot von Plastiktüten zunächst nicht geplant. Denn seit 2016 gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, die Plastiktaschen an der Ladenkasse nicht umsonst rauszugeben. Der Verbrauch ging insgesamt von 68 Stück pro Kopf im Jahr 2015 zurück auf 24 im vergangenen Jahr – von den Tüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 49 Mikrometer, die Schulze nun verbieten will, kamen 2018 noch 20 Stück pro Kopf in Umlauf.

Die EU-Vorgaben unterbietet Deutschland damit deutlich. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass der Verbrauch auf der Grundlage dieser Vereinbarung noch signifikant sinken werde, heißt es im Gesetzentwurf. Den Grünen geht das geplante Gesetz nicht weit genug. Es brauche außerdem eine „verbindlichen Abgabe auf alle restlichen Einwegtüten“, forderte ihre umweltpolitische Sprecherin im Bundestag, Bettina Hoffmann. In der Herstellung haben Papiertüten laut Umweltschützern keine bessere Ökobilanz als die Taschen aus Plastik. „Das Verbot von Plastiktüten heuchelt dem Verbraucher vor, sich durch die Nutzung von Alternativen wie der Papiertüte ökologisch zu verhalten“, kritisierte FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny. Die Bundesregierung müsse Studien dazu in Auftrag geben, welche Tragetaschen-Art wie abschneide. Lob kam dagegen von der Deutschen Umwelthilfe: Das Verbot sei „wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung sowie gegen Müll in der Landschaft“, sagte Recycling-Experte Thomas Fischer.

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