Plädoyer für Apothekenrecht APOTHEKE ADHOC, 30.08.2008 17:34 Uhr
Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker werden in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) von zwei Kanzleien aus Stuttgart und Frankfurt vertreten. Für die Apothekerkammer des Saarlandes, den Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie die Saarbrücker Apotheker Marion Schneider, Michael Holzapfel und Fritz Trennheuser werden Claudius Dechamps von der Frankfurter Kanzlei Waldeck sowie Professor Jürgen Schwarze von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sprechen. Dechamps hatte den DAV bereits in mehreren Prozessen gegen DocMorris vertreten.
Ihren Ausführungen folgt Heinz-Uwe Dettling von der Suttgarter Kanzlei Oppenländer, Anwalt der Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, die im ursprünglichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes separat geklagt hatte. Ironie der Geschichte: Die Kanzlei Oppenländer war 1989 durch den heutigen Celesio-Vorstandschef Fritz Oesterle sowie Dr. Frank Oppenländer gegründet worden und hatte noch vor einigen Jahren die deutsche Celesio-Tochter Gehe vertreten. Oppenländer selbst, mittlerweile mit neuer Kanzlei, war noch in diesem Jahr für Celesio-Töchter tätig.
Als Vertreter der Parteien des Ausgangsverfahrens haben beide Juristen jeweils 20 Minuten für ihre Plädoyers.
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