PKV will Ärzte für Arzneimittelberatung bezahlen Benjamin Rohrer, 16.02.2011 14:03 Uhr
Die von der privaten Krankenversicherung (PKV) geforderte Öffnungsklausel in der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) könnte auch für Apotheken relevant werden: Die Privatversicherer würden gerne mit einzelnen Ärztegruppen von der GOÄ abweichende Vergütungsregeln vereinbaren, und Gegenstand solcher Einzelverträge könnte auch pharmazeutische Beratung in Arztpraxen werden. Die PKV will so Geld einsparen.
„Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient könnte beispielsweise zum Ergebnis haben, dass der Arzt für eine qualitativ hochwertige und kostenbewusste Versorgung geeignete Generika verschreibt“, erklärt ein PKV-Sprecher. Zu den Konsequenzen solcher Verträge für die Beratung in der Apotheke könne man aber noch nichts sagen: „Das wäre noch zu früh.“
Damit entsprechende Verträge Realität werden könnten, müsste aber erst der Widerstand der Ärzte gebrochen werden. Seit Monaten wehrt sich die Bundesärztekammer (BÄK) gegen eine Öffnungsklausel. Um sich im Dauerstreit zu munitionieren, hat der PKV-Verband jetzt selbst 200 Mediziner zum Thema befragen lassen: Demnach wären 114 Ärzte (57 Prozent) bereit, Einzelverträge mit Privatversicherern zu schließen; mehr als 160 (80 Prozent) könnten sich ein Honorar für die Arzneimittelberatung vorstellen.
Laut PKV-Chef Dr. Volker Leienbach denkt die Ärztebasis „offenkundig völlig anders“ über eine Öffnungklausel als die Ärztefunktionäre: „Das zeigen die extrem hohen Zustimmungsraten.“
Die Reaktion der Bundesärztekammer folgte prompt: Bei 200 befragten Ärzten von einer 'absoluten Mehrheit' zu sprechen, sei „absolut grotesk“, so Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzender des BÄK-Ausschusses für die Gebührenordnung. Auch von der Bereitschaft der Mediziner, vertragliche Arzneimittelberatungen anzubieten, ist man bei der BÄK nicht überzeugt. Generell spreche nichts gegen häufigere Generikaverordnungen in der privatärztlichen Versorgung. „Dafür braucht man aber keine komplette Abdingbarkeit der GOÄ, wie es der PKV-Verband via Öffnungsklausel fordert“, so Windhorst.