Sterilrezepturen

PKV will 20 Prozent Abschlag

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Berlin -

Während Zytostatikarezepturen für gesetzlich Versicherte nach der Hilfstaxe abgerechnet werden müssen, gibt es keine vergleichbare Vereinbarung für Privatversicherte. Nachdem die  PKV durchgesetzt hat, dass sie ebenfalls Anspruch auf den Herstellerrabatt hat, wollen sich die Versicherer nun auch die Einkaufsvorteile der Apotheken erschließen: Diese müssten zumindest teilweise an die Patienten weitergeleitet werden, fordert der PKV-Verband in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle.

 

Derzeit zahlten die Versicherten weit überwiegend den Listenpreis laut Lauertaxe – obwohl die Apotheken Einkaufsvorteile und Preisnachlässe generieren könnten, kritisiert der Verband.

Künftig sollen Apotheken den Patienten einen Abschlag von 20 Prozent des Apothekeneinkaufspreises gewähren, weitere Einkaufsvorteile beziehungsweise Preisnachlässe sollen die Pharmazeuten behalten dürfen. Die geforderte Abschlagshöhe orientiere sich an der Hilfstaxe, die einen Abschlag von 25 Prozent für Zytostatikazubereitungen vorsehe, so ein PKV-Sprecher.

Gleichzeitig wollen die Versicherer verstärkt bei Verwürfen sparen: Zwar sei die Apotheke bereits verpflichtet, für die Zubereitung die erforderliche Menge an Stoffen und Fertigarzneimitteln zu verwenden. Diese Vorschrift kann laut Verband allerdings missinterpretiert werden, eine Klarstellung zur Verwendung von Teil- und Restmengen sei daher notwendig.

 

 

Beim Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) sieht man keinen Bedarf für Gesetzesänderungen: Grundsätzlich könne die PKV direkt mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) über Herstellungszuschläge, Abrechnungspreise für die Substanzen und die Abrechnung von Verwürfen verhandeln, so VZA-Chef Dr. Klaus Peterseim. Die Apotheker seien zu Gesprächen bereit – Voraussetzung sei allerdings, dass zunächst das Inkassoproblem gelöst werde.

Zytostatikazubereitungen müssen von den Privatversicherten meist nicht direkt bezahlt werden; die Patienten gehen nicht wie sonst üblich in Vorkasse. Leitet der Patient das Geld der Versicherung allerdings nicht weiter, riskiert die Apotheke, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Peterseim schätzt, dass die Zahlungsausfälle jährlich zwischen 30.000 und 80.000 Euro pro Zyto-Apotheke liegen. Bislang hat der VZA lediglich mit der Debeka vereinbart, dass parenterale Zubereitungen inklusive unterstützende Arzneimittel und verordnete Hilfsmittel direkt abgerechnet werden.

 

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