Bürgerversicherung

PKV: Wahlprogramme nicht verfassungsgemäß

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Die privaten Krankenversicherungen (PKV) gehen nach der Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht in die Offensive. Der Verband der PKV wertet die Entscheidung der Verfassungsrichter als Bestandsgarantie: „Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden soll“, sagte der Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte. Die Aussagen zum Zwei-Säulen-Modell seien eine klare Absage an die Bürgerversicherung. „SPD, Grüne und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung nicht verfassungsgemäß ist“, so Schulte.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht das anders: „Ich kann nicht erkennen, dass das Urteil auch nur in irgendeiner Weise eine Weiterentwicklung der Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung behindern würde.“

Die PKV würde nach der Bundestagswahl das Gesundheitssystem lieber weiter privatisieren: Einzelne Leistungen der Krankenkassen könnten in eine kapitalgedeckte Privatversicherung überführt werden, etwa die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld oder die private Unfällen, schlägt Schulte vor. Diese Ausgliederungen würden die Kassen nach Berechnungen der PKV um knapp 30 Milliarden Euro entlasten. Der Beitragssatz könnte demnach um fast 3 Punkte abgesenkt werden.

Der Gesundheitsfonds ist jedenfalls aus Sicht der PKV kein geeignetes Instrument, um die langfristig Versorgung sicher zu stellen: „Die gesetzliche Krankenversicherung muss schon die heutigen Gesundheitsausgaben mit Schulden finanzieren, dabei stehen die Spitzen-Belastungen der demografischen Entwicklung erst noch bevor. Das System der Umlagefinanzierung gibt darauf keine Antwort“, sagte Schulte.

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