Kassenabschlag

PKV vermisst Apothekenrabatt

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Die privaten Krankenversicherungen sind mit den Folgen der schwarz-gelben Spargesetze nur halb zufrieden: Das Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) begrüßt, dass die Versicherer seit Jahresbeginn Anspruch auf die gesetzlichen Herstellerrabatte haben. Im laufenden Jahr seien damit Einsparungen von etwa 160 Millionen Euro zu erwarten. Das WIP kritisiert aber, dass die PKV von den Apothekern keine Rabatte erhält.

Trotz der Herstellerrabatte lägen die Arzneimittelausgaben pro Verordnung bei den Privaten um 7,7 Prozent über dem Niveau der Krankenkassen. Diese Lücke sei unter anderem auf gesetzlichen Apothekenrabatt zurückzuführen, den nur die Kassen beanspruchen könnten, moniert das WIP. Auch die individuell ausgehandelten Rabattverträge spielten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine größere Rolle.

Bereits in den Verhandlungen zum AMNOG hatte der PKV-Verband vor einem Jahr Anspruch einen Apothekenrabatt in Analogie zum Kassenabschlag gefordert: Als „skontoähnlicher Ausgleich für die prompte Zahlung“ sei der Rabatt für Sofortzahler wie Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte erst recht fällig, so der Verband. Auch sei nicht erkennbar, dass ein Abschlag für Privatversicherte die Apotheker in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden würde, zumal Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nur etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachten.

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