Bundesverfassungsgericht

PKV scheitert in Karlsruhe

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Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte heute das Reformwerk von 2007, das die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht nimmt und für mehr Wettbewerb sorgen soll. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei nicht verletzt, befanden die Karlsruher Richter.

Die Klagen von fünf Versicherungen sowie dreier privat versicherter Bürger wies der Erste Senat ab. Allerdings habe der Gesetzgeber die Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten.

Die Privatkassen hatten sich unter anderem gegen den seit Jahresanfang geltenden Basistarif gewandt. Nach den Worten des Gerichts ist der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten.

Zwar greife die Regelung in die Berufsfreiheit der Unternehmen ein. „Der Eingriff ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

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