Herstellerrabatt

PKV muss Rabatt weiterreichen

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Auch Privatpatienten sollen vom Herstellerrabatt profitieren. Zu Details hat sich nun Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) mit Gesundheitsexperten von Union und FDP verständigt. Demnach müssen die Privaten Krankenversicherungen (PKV) die Einsparungen an die Versicherten weitergeben - zum Beispiel durch Prämienermäßigung oder durch Vermeidung beziehungsweise Begrenzung von Prämienerhöhungen.

„Es geht um eine Entlastung der Versicherten, nicht der Unternehmen“, hieß es dazu aus Koalitionskreisen. Den Einzug des Herstellerrabatts soll die PKV selbst übernehmen. Unternehmen können den Rabatt entweder selbst einfordern oder eine zentrale Inkasso-Stelle einrichten.

Die Ausweitung des Herstellerrabatts soll über einen Änderungsantrag in das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) aufgenommen werden. Opposition und Krankenkassen kritisieren die Ausweitung.

Alternativ hatten ABDA und PKV vorgeschlagen, dass Apotheken zu Inkasso-Stellen für die PKV werden könnten. In diesem Fall hätte die PKV den Apothekern eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Details waren zwar mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgehandelt worden. Doch schließlich entschied man sich im Ministerium gegen die Apotheken als Inkasso-Stellen.

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