PKV-Makler haften nicht dpa, 30.05.2008 15:23 Uhr
Ein Agent einer privaten Krankenversicherung (PKV) muss nicht umfassend - und vor allem ungefragt - über sämtliche Vor- und Nachteile eines Wechsels von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) informieren. Stattdessen ist es Sache des Versicherten, die Leistungen von PKV und GKV miteinander zu vergleichen, heißt es beim Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg. Es beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Im Zweifelsfall muss sich der Versicherte an einen unabhängigen Finanz- oder Versicherungsberater wenden.
Im verhandelten Fall hatte ein Mann seine private Versicherung, zu der er von einer Kasse gewechselt war, und die Agentin verklagt. Er warf ihr vor, ihn nicht umfassend über die finanziellen Nachteile des Wechsels informiert zu haben.
Nach Ansicht der Richter jedoch hätte der Mann selbst durch einen Vergleich leicht feststellen können, dass er in der privaten Kasse stärker belastet wird. Nur wenn dem Versicherten falsche finanzielle Versprechungen gemacht worden wären, hätte man von einem Verschulden sprechen können.