Bundesverfassungsgericht

PKV-Klagen werden geprüft

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ministerien und Verbände aufgefordert, zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform von 30 privaten Krankenkassen (PKV) Stellung zu nehmen. Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ (FTD) haben die entsprechenden Institutionen bis zum 30. September Zeit, ihre Kommentare schriftlich einzureichen.

Ob noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung zu rechnen ist, steht dem Nachrichtenmagazin zufolge noch nicht fest. Bislang hätten die Versicherer keine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Reform gestoppt werde. Die FTD schreibt jedoch, dass die Kläger einen solchen Schritt vorbereiten und einreichen werden, falls es bis zum Oktober kein Zeichen für ein Urteil vor dem Jahreswechsel gibt.

Die Klagen richten sich insbesondere gegen die Einführung eines Basistarifs ab 2009. Außerdem halten die Kassen den erleichterten Wechsel von Versicherten zwischen zwei Anbietern für verfassungswidrig, da diese nun ihre Altersrückstellungen zur neuen Kasse mitnehmen dürfen. Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit der Kassen, Wahltarife anzubieten.

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