Parenterale Rezepturen

PKV: Kein Rabatt von Zyto-Apotheken Désirée Kietzmann, 31.08.2010 12:05 Uhr

Berlin - 

Parenterale Rezepturen für Privatpatienten werden Apotheken auch künftig nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abrechnen. Die Verhandlungen zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und dem
Deutschen Apothekerverband (DAV) über neue Abrechnungsmodalitäten wurden ohne Ergebnis beendet. Die privaten Versicherer haben ihr Ziel - für die gleiche Rezeptur nicht mehr zu zahlen als die Krankenkassen - damit nicht erreicht. Sie wollen nun ein Recht auf gerichtliche Klärung.

Bei der Abrechnung von Rezepturen gibt es traditionell ein großes Preisgefälle zwischen GKV und PKV. Bis Juli vergangenen Jahres konnten die Apotheken bei Privatversicherten 90 Prozent Zuschlag nehmen. Mit der AMG-Novelle erhielt auch die PKV im vergangenen Jahr ein Verhandlungsmandat. Gleichzeitig wurden fixe Zuschläge zwischen 40 und 70 Euro in der AMPreisV festgeschrieben, die gelten, wenn es keine Preisvereinbarungen mit dem DAV gibt. Sie sind bis Ende 2011 befristet.

Mehr als ein Jahr haben DAV und PKV miteinander gesprochen - am Ende sind sie zu keiner Einigung gekommen, was nicht zuletzt eine Frage der Ausgangspositionen war. Die PKV wollte nicht länger mehr für die gleiche Leistung zahlen. Dem Vernehmen nach war man bereit, dafür das Inkassorisiko der Apotheke zu übernehmen. Allerdings lag das Angebot der Apotheker wohl noch über dem Niveau der mit der GKV vereinbarten Hilfstaxe.


Die PKV führt das Scheitern der Verhandlungen auf die falschen gesetzlichen Vorgaben zurück. Zwar steht im Gesetz, dass der Preis verhandelt werden soll, gleichzeitig sind jedoch bereits Zuschläge definiert - keine Ausgangslage, die zu Verträgen inklusive Honorarkürzung motivieren kann. Zudem hatten die Apotheker die Aussicht, ab 2012 wieder 90 Prozent Zuschlag zu erhalten.

Einen Kritikpunkt hat die Regierung nun aufgegriffen: Der Kabinettsentwurf zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht vor, ab 2012 nicht auf 90 Prozent Zuschlag zurückzukehren. Vielmehr soll die Vergütung dauerhaft festgeschrieben werden. Die Aufschläge liegen zwischen 51 und 90 Euro - und damit weiter über GKV-Niveau.

Bei der PKV glaubt man deshalb nicht, dass sich die Apotheker auf weitere Verhandlungen einlassen werden, wenn sie nicht dazu gezwungen werden. Um ihr Verhandlungsmandat mit Leben zu füllen, wollen die Versicherer, dass die Preise künftig auf Angemessenheit geprüft werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, soll am Ende ein Zivilgericht die Entscheidung treffen. Gleiches soll für die Weiterreichung der Einkaufsvorteile gelten.