Verfassungsrechtliche Bedenken

PKV-Gutachten gegen einheitliche Arzthonorare

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Berlin -

Gegen eine Vereinheitlichung der Arzthonorare für Kassen- und Privatpatienten bestehen laut einem Auftragsgutachten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine solche, von der SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der Union verfolgte einheitliche Gebührenordnung könne zudem mit Europarecht kollidieren. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) hervor.

Mit einer solchen Gebührenordnung würde in die Vertragsfreiheit der Versicherten eingegriffen ebenso wie in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer, „ohne dass ausreichende Rechtfertigungsgründe ersichtlich wären, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts genügen würde“, heißt es in dem Gutachten von fünf Gesundheitsökonomen.

Zudem würden die beabsichtigten Effekte einer einheitlichen Gebührenordnung keinesfalls erreicht. Weder die „Zwei-Klassen-Medizin“ noch die „Zwei-Klassen-Wartezeiten“ oder der Ärztemangel auf dem Land ließen sich so beseitigen, heißt es weiter. Im Gegenteil sei mit einer höheren Belastung der Beitragszahler zu rechnen, falls die Honorare für Ärzte unverändert bleiben sollten. Diese Experten gehen davon aus, dass der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung dann um etwa 0,46 Prozentpunkte auf rund 16 Prozent steigen würde.

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