Ärztehonorare

PKV drängt auf Selektivverträge APOTHEKE ADHOC, 10.12.2010 09:44 Uhr

Berlin - 

Gerade von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) beglückt, fordern die privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Nachschlag: Bei der von der Koalition angekündigten Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) fordert der PKV-Verband eine „Öffnungsklausel“, um zahnärztliche und ärztliche Leistungen auch außerhalb der staatlichen GOÄ verhandeln zu können. Zudem forderte der Verband eine grundlegende Modernisierung der GOÄ, um mehr Transparenz in die Honorarregelungen zu bringen.

Bei Ärzten und Patienten stößt der regelmäßig vorgetragene Vorschlag von Selektivverträgen auf heftige Kritik. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) bezeichneten die Öffnungsklausel als „ernsthafte Gefährdung der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung“. Sie sei für die PKV ein Mittel zur Patientensteuerung und diene den Unternehmen nur zur Erhöhung ihrer Gewinnmargen.

Der von den PKV-Unternehmen angepriesene Wettbewerb sei „ruinös“, da mehr Kostendruck zu nachlassender Behandlungsqualität führe. Auch die freie Arztwahl sowie die Therapiefreiheit seien im Falle von Sellektivverträgen in Gefahr. Die Ärzte stünden zu den aktuellen staatlichen Gebührenordnungen wegen ihrer „Schutzfunktion“.

Die Positionierung der Ärzte gegen die Öffnungsklausel ist aus Sicht der Versicherer nicht nachvollziehbar. „Die Verhandlungsfreiheit und das Instrument des Vertrages sind älter als die deutsche Sozialversicherung.Sie gehören zum Wesen unserer freiheitlichen Gesellschaft“, so PKV-Vorstandschef Reinhold Schulte (Signal Krankenversicherung).

Er sei zudem darüber irritiert, dass die Mediziner einerseits großen Wert auf ihre Freiberuflichkeit legten, mit der „Errungenschaft der Vertragsfreiheit“ jedoch nichts anfangen könnten. „Sie wollen wohl lieber eine zentralistisch von oben verordnete staatliche Vorgabe, anstatt eine transparente Vereinbarung selber auszuhandeln. Sie setzen sich de facto für ein staatliches Verhandlungsverbot ein. Das hätte von einem Freien Beruf niemand erwartet“, so Schulte.